ich bin gewerblicher Verkäufer bei Ebay und verkaufe Textilien. Unteranderem verkaufte ich dabei ein Chiffon Kleid ,welches ich nach Zahlung der Käuferin versendete. Der Käufern gefiel das Kleid nicht und so sendete Sie es zurück. Sie erwähnt dabei,dass das Kleid nicht ordentlich vernäht worden sei (2-Fäden hingen raus,die hätten abgeschnitten werden können) und nicht der Qualität entspreche. Ich habe Ihr gesagt,sobald die Ware zurück ist,erstatte ich das Geld. Da ich leider im Urlaub war ,konnte ich erst nach 7 Tagen den Umschlag der zurückkam öffnen und das Kleid ,das zurückgesendet wurde begutachten. Beim Herausnehmen aus der Verpackung stellte ich fest,dass die Käufern das Kleid beim Verpacken mit dem Umschlag zusammengetackert hatte. Sie hatte kein Paketband und nahm dafür also einen Tackerer um den Versandumschlag zu schließen und tackerte (versehentlich?) das Kleid mit. Ich habe das Kleid so in der Verpackung mit der Kamera aufgenommen und dann auch die Klammern vorsichtig entfernt und es blieben ca 5 Löcher des Tackerers,von denen ich abermals ein Foto machte. Dies sendete ich der Käuferin zu und sagte dass ich das Geld so nicht erstatten kann. Sie meinte das Kleid sei "eh nichts wert gewesen" und Sie möchte nun den vollen Betrag zurück. Das sehe ich aber nicht ein. Ich schlug ihr vor das Kleid abzgl des Einkaufspreises zu erstatten. Sie drohte damit dass Sie Ihren Anwalt beauftragte. Was soll ich jetzt tun? Bin ich im Unrecht,weil das Kleid vorher 2 Fäden einer Naht herausschauen hatte?
Sehr geehrte Fragestellerin,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage Ihrer Schilderung und Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworte:
Ich gehe davon aus, daß Ihre Kundin (wirksam) von ihrem fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat. Grundsätzlich muß sie Ihnen deshalb das Kleid zurückgeben, während Sie der Kundin den vollen Kaufpreis – und möglicherweise die Hin- und Rücksendekosten – erstatten müssen.
Allerdings dürfte Ihnen die Kundin Wertersatz zu leisten haben, wenn und weil sie das Kleid beschädigt hat, und dadurch eine Wertminderung eingetreten ist.
Mit diesem Anspruch auf Wertersatz – den ich als gegeben unterstelle – können Sie aufrechnen, so daß m. E. im Ergebnis nicht der volle Kaufpreis erstattet werden muß. In welchem Umfang das Kleid durch das Tackern an Wert verloren hat, wird im Zweifel allerdings nur ein Sachverständiger beurteilen können.
Ich hoffe, daß ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Für eine kostenlose Nachfrage stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.