Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte zwei freiberufliche Tätigkeiten getrennt anmelden.
1. Fremdsprachenkurse
2. Übersetzungen.
Mit beiden Unternehmen könnte ich EINZELN innerhalb der Kleinunternehmerregelung bleiben. Ist das zulässig und kann ich so von der Umsatzsteuer befreit bleiben oder würden zwei freiberufliche Tätigkeiten zusammengefasst und würde ich mehrwertsteuerpflichtig?
Mit freundlichen Grüßen
zwar können Sie durchaus zwei Kleinunternehmen i.S.v. § 19 UStG führen, allerdings - wie Sie zu Recht fürchten - geht das nur, wenn der Gesamtumsatz beider Unternehmen zusammen innerhalb der Grenzen für Kleinunternehmen liegen. Die Kleinunternehmerregelung gilt nicht für einzelne Unternehmen, sondern für den / die Unternehmer/ Unternehmerin mit allen Unternehmen.
Sie sind also bei Überschreitung der Grenze insgesamt umsatzsteuerpflichtig.
Sie könnten dies durch Gründung einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), wozu Sie allerdings mindestens eine zweite Person brauchen, oder durch Gründung bspw. einer GmbH oder UG umgehen, wobei der Aufwand allerdings kaum verhältnismäßig sein dürfte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.