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Umgangsrecht verdeutlichen

8. Mai 2014 16:19 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

ich würde ein schriftliches Dokument benötigen, welches das mir zustehende Umgangsrecht deutlich macht und zugleich den Umgang meines Kindes zu einer bestimmten Person untersagt.
Ich bitte um Verständnis dass ich Details hier nicht veröffentliche; diese würde ich nach reichen.

Vielen Dank im voraus!


8. Mai 2014 | 17:29

Antwort

von


(775)
Wrangelstrasse 16
24105 Kiel
Tel: 0431-895990
Web: https://www.kanzlei-steidel.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die zentrale Norm zum Umgangsrecht im BGB findet sich in § 1684 BGB .
Dort ist das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind geregelt. Ausserdem sind die Eltern verpflichtet, den Umgang des jeweils anderen Elternteils zu fördern und alles zu unterlassen, was das Verhältnis zum Elternteil beeinträchtigt und die Erziehung erschwert.

Das Familiengericht kann im Einzelfall Regelungen zum Umgang treffen. Maßstab jeglicher Umgangsregelung ist wie in Sorgeangelegenheiten auch das Kindeswohl.

Ohne nähere Einzelheiten können hier konkretere Angaben nicht erfolgen. Sie können sich insofern per email mit meiner Kanzlei in Verbindung setzen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht

ANTWORT VON

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