Sehr geehrter Ratsuchender,
mit dem Verkauf eines Produktes erschöpfen sich die Rechte des Verkäufers, zumindest in der Europäischen Union, was man die regionale Erschöpfung nennt. Ungeschützte Produkte sind dabei also nicht vom Weiterverkauf geschützt, auch wenn sie noch umgebaut oder verändert werden.
Das gilt dann aber nicht, wenn die Produkte urheberrechtlich geschützt sind, womit insbesondere Marken oder Gebrauchs- und Geschmacksmuster zu zählen sind. Diese dürften Sie zwar verkaufen, aber nicht technisch verändern, worauf es Ihnen ja ankommt.
Sobald ein Produkt über eine Marke – und das sollte in einer DPMA Recherche auf der dortigen Internetplattform sorgfältig geprüft werden- also markenrechtlich oder sonst wie geschützt ist, wäre Ihr Vorhaben nicht nur rechtswidrig, sondern auch mit enormen Risiken wirtschaftlicher Folgeschäden verbunden, Unterlassungsanspruch, Gewinnabschöpfung, Schadenersatz etc.
Mit besten Grüssen
Fricke
RA
Antwort
vonRechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
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