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Üble Nachrede, Verleumdung im Dokumentarfilm

1. Februar 2010 00:53 |
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Medienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jan Gerth

Hallo,


Ich bin Filemacher und möchte in einem Dokumentarfilm Person "A" zu Wort kommen lassen, die eine andere Person "B" beschimpft, die nicht im Film vorkommt. Die Namen der entsprechenden Personen werden öffentlich ausgesprochen und sind real.
Zu Befürchten wäre, dass Person "B" mit rechtlichen Mitteln gegen Person "A" vorgeht und gegen mich als Filmemacher.

Wichtig: Der angedachte Film ist kein Journalistischer Film, sondern eine künstlerische Produktion.

Hier meine Fragen:
Kann ich mich als Regisseur und Produzent des Films der üblen Nachrede schuldig machen oder würde sich das ausschließlich auf die Person "A" beschränken, die die Äusserung im Film tatsächlich macht?
Ich als Autor mache keinerlei Behauptungen oder üble Nachreden, ich verwende eben "nur" die Aussagen von Person "A" in einem von mir bestimmten dramaturgischen Moment.

Wäre z.B eine Ankündigung zu Beginn des Films für mich wichtig, in der ich mich als Autor von den gemachten Aussagen im Film distanziere ?



Vielen Dank

Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:

Üblicherweise distanzieren sich Medienverlage und Fernsehformate von den Aussagen der Gefilmten dergestalt, dass die Äußerungen der Gefilmten oder Leserbriefschreiber nicht die Meinung der Redaktionen widerspiegeln.
Sie jedoch geben in der Frage schon, dass es sich bei Ihrem Format eben nicht um einen journalistischen sondern um einen künstlerischen Film handelt. Insofern nutzen Sie die Aussage ja ganz bewusst und setzen diese als Stilmittel ein. Da ist eine solche Distanzierung nicht möglich.

Auch das Recht auf Meinungsfreiheit und das Recht der Kunstfreiheit haben dort ihre Grenzen wo Rechte Dritter betroffen sind. Es kommt dann zwar auf die Qualität der üblen Nachrede an, aus Ihrer Frage ist jedoch zu entnehmen, dass diese zumindest nicht unerheblich ist.

Sie als Produzent und Regisseur machen sich durch die Verbreitung der Äußerungen strafbar. Zwar handelt es sich um ein Antragdelikt, d.h. der Beschimpfte und Verunglimpfte muss Strafanzeige erstatten und Strafantrag stellen, das Risiko besteht aber auf jeden Fall.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.

Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.

Rückfrage vom Fragesteller 1. Februar 2010 | 12:36

Hallo,

Vielen Dank. Würde ich mich auch dann strafbar machen, wenn anstelle eines Vor und Nachnamens zum Beispiel nur der Vorname der beleidigten Person zu hören wäre, oder die Namen unkenntlich gemacht würden ?


Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. Februar 2010 | 12:41

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie machen sich nur dann strafbar, wenn der Verunglimpfte eindeutig erkennbar wäre.
Ist der Name in der Gänze oder zum Teil unkenntlich und lassen auch die sonstigen Umstände keine Rückschlüsse auf diesen zu, so können Sie sich nicht strafbar machen.
Dies wirkt dann ja wie Schauspielerei, ist dann Kunst und damit nicht strafbar.

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