Sehr geehrte(r) Fragensteller(in).
Aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Unter Umständen ist ein Foto, das den Fahrer identifizieren könnte, vorhanden.
Ihre Freundin muss bei einer derartigen Ordnungswidrigkeit mit einem Fahrverbot von einem Monat und Geldbuße rechnen. Da die Ordnungswidrigkeit innerhalb der Probezeit begangen wurde ist mit der Anordnung eines Aufbauseminars durch die Fahrerlaubnisbehörde zu rechnen.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas M. Boukai
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Und wie sieht es aus wenn die Mutter auch dieses vergehen auf sich "nehmen" würde oder ist 1 Monat Fahrverbot definitv, egal wer es war?
Sehr geehrter Fragesteller.
Bei der von Ihnen geschilderten Variante viele lediglich das Aufbauseminar weg sofern die Fahrzeughalterin noch den Führerschein hat.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -