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Über 3 Jahre nach Staßenverkehrsgefährdung & Nötigung noch 4 Punkte bekommen.

| 15. April 2019 19:52 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

Punkte Flensburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am 26.03.2016 auf der Landstraße ein Fahrzeug überholt, das infolge dessen beschleunigt hat und mich am einfädeln gehindert hat. Habe infolge mein Fahrzeug 500 m später wegen Drängelns des von mir überholten, in einer Feldwegeinfahrt abgebremst.
Kurz: ICH wurde angezeigt, wegen Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung.
Wegen einem skandalösem Urteil ging ich in Berufung. Sogar meine RS Vers. macht nach Durchsicht des Urteils des Amstgerichts mit.
Am Landgericht Ulm wurde ich abgekanzelt. Führerschein weg und 1800 Euro Strafe. Punkte bekam ich keine, da laut Richter bereits verjährt. Die Berufung "mußte" ich zurückziehen und es trat das Urteil erster Instanz vom Amtsgericht in Kraft.
Ich war bis dato Berufskraftfahrer, über 120000 km / Jahr OHNE Punkte und sonstige Vorbelastungen.
Das LRA Ulm erwirkte noch eine mpu, die ich unter großer Verwunderung der Psychologen und Ärzte positiv absolvierte.
Nun das LRA Ulm gibt keine Ruhe: Über 3 Jahre nach dem ganzen erhielt ich ein Schreiben, das ich 4 Punkte erhalten würde. ( Siehe Anlage ) Hatte vorher und seither mir nichts zu schulden kommen lassen!
Übersicht:
Tatzeit: 26.03.2016
Strafanzeige: 20.12.2016
Urteil Amtsgericht 04.10.2017
Widerspruch.
Landgericht 23.01.2018 - Widerspruch zurückgenommen. Urteil Rechtskräftig
2 Monate Fahrverbot. 1800 Euro Strafe
LRA: 2018.03.20.Anordnung mpu , Begutachtungsdatum 26.04.2018 - positiv
LRA: 2019.04.10. Ermahnung und 4 Punkte in Flensburg

Nun die Frage:
Darf das LRA mir einfach so nochPunkte geben, nach so langer Zeit tritt doch ( auch nach Aussage des Richters vom Landgericht Ulm !!!) eine Verjährung ein.
Was kann ich dagegen tun?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Lassen Sie sich das Punkteregister zusenden. Punkte werden normalerweise nach Rechtskraft vergeben, erstaunlich, dass dies fast 1 Jahr nach Rechtskraft erfolgt. Zudem beantragen Sie über einen Anwalt Akteneinsichtnahme, sodass Sie sehen können, ob vielleicht die Weiterleitung der Akte so lange gedauert hat oder aus welchem Grund die Punkte so spät vergeben wurden. Erst dann kann geprüft werden, ob das ggf. zu Unrecht erfolgt ist.

Fragen Sie dann hier in der Nachfrage nochmal nach.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 16. April 2019 | 06:28

Vielen Dank für die Antwort. Ja habe das Punkteregister mitbekommen:
Straßenverkehrsgefährdung 2 & Nötigung 2 Punkte, Tattag 26.03.2016 und erhalten mit dem Schreiben
am vom LRA am 10.04.2019.
Die Akten hat das LRA schon gehabt, wurden für die mpu vor einem Jahr kurz an den TÜV gesandt und dann wieder zurück.
Dachte jetzt sei alles abgeschlossen.
Wenn ich Widerspruch einlege, wie begründe ich das? Mit Verjährung wie es der Richter am Gericht gesagt hat?
MfG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. April 2019 | 15:11

Sie müssen sich ausdrücklich auf die Verjährung beziehen und dies ausreichend begründen! Bedenken Sie, dass Punkte wie gesagt immer erst eingetragen werden, wenn das Urteil rechtskräftig ist.

Bewertung des Fragestellers 1. Mai 2019 | 09:01

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

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Der Anwalt war sehr kompetent und freundlich. Wenn ich Anlagen zur Einsicht hätte mitsenden können, wäre die Anfrage bestimmt fruchtbarer für mich gewesen.

"
Stellungnahme vom Anwalt:

Lieben Dank! das freut mich sehr. Es gibt übrigens eine Funktion, mit der man Daten hochladen kann. Vielleicht beim nächsten Mal.