mir ist heute wegen erreichung von 9 Punkten ein Auszug aus dem Zentralregister zugegangen und war ein wenig überrascht. Denn eigentlich müßten die Punkte von meiner ersten Ordnungswidrigkeit doch verfallen sein.
Hier im Detail:
1. Ordnungswiedrigkeit: Datum der Tat 11.08.2006, Datum der Rechtskraft 26.10.2006
2. Ordnungswidrigkeit: Datum der Tat 17.08.2008, Datum der Rechtskraft 1.11.2008
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf:
Die Eintragungen aus Verkehrsordnungswidrigkeiten verfallen grundsätzlich nach zwei Jahren ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides.
Allerdings verfallen die Punkte dann nicht, wenn während dieser zwei Jahre ein weiterer Verstoß hinzukommt - dabei kommt es auf den Tattag der Begehung an.
Da Sie am 17.8.2008 einen weiteren Verstoß begangen haben, ist der Verstoß vom 11.08.2006, der ja erst am 26.10.2006 rechtskräftig eingetragen wurde, nicht verfallen - die Punkte bleiben also bestehen.
Sie verfallen insgesamt, wenn Sie bis zum 01.11.2010 keinen weiteren Verstoß mehr begehen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht