Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich gilt bei diesen "Altfällen", dass es tatsächlich sein kann, dass die doppelte Staatsbürgerschaft noch besteht, insbesondere, wenn er noch nicht aufgefordert wurde, diese abgzugeben.
Sie müssen sich hier an die amerikanische Botschaft wenden, wenn Sie es konkret in Ihrem Fall eine Auskunft haben wollen.
Dann wird dies konkret in Ihrem Fall geprüft.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hierzu habe ich folgende Nachfrage
1.) von welchem Land muss diese Auffoderung gekommen sein, von den deutschen Behörden oder den amerikanischen?
2.) gab es hierzu ein Zeitfenster... bedeutet, falls mein Mann zu dem Zeitpunkt minderjährig war...ist es rechtlich möglich, das seine Eltern in den 80 zigern dieses entschieden haben?
3.) und falls er wirklich noch beide Staatsangehörigkeiten hätte, was bedeutet dieses für seine deutsche?
Vielen Dank
Erstmal ist Ihr Mann Deutscher, da er deutscher Abstammung ist und darf somit seinen deutschen Pass behalten (Abstammungsprinzip in Deutschland), dann ist er ja in Amerika geboren (Geburtsortprinzip) und hat somit seinen Amerikanischen Pass.
Aber die Regelung ist zwischen diesen Ländern sehr kompliziert - in Amerika müsste einer eine Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit stellen, in Deutschland hätte er den Amerikanischen Pass ggf. damals bei der Einbürgerung abgeben müssen.
Es gibt aber mehr Ausnahmen, als dass es die Regel ist.
Daher muss er sich bewusst sein, dass er bei einer Nachfrage ggf. seinen amerikanischen Pass aufgeben müsste.
Trotzdem sollten Sie die Situation klären lassen.