Sehr geehrter Fragensteller,
die Beantwortung Ihrer Frage erfolgt auf Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Informationen. Meine Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Orientierung, da das Weglassen oder Hinzufügen von Details zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen kann. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich. Die Beantwortung Ihrer Frage im Rahmen dieser Plattform kann daher nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt vor Ort ersetzen.
Zur Sache:
Da Sie vorbestraft sind, benötigen Sie ein Visum für die USA.
Der Antrag auf Erteilung eines Visums beinhaltet regelmäßig die Frage nach eventuellen Vorstrafen. Hierauf sollten Sie in jedem Fall wahrheitsgemäß Antworten. Mit andren Worten, verschweigen Sie Ihre Vorstrafe nicht. Andernfalls würde die USA im Zweifel eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister gemäß § 57 BZRG
erhalten und eine Einreise würde Ihnen schon aufgrund des Verschweigens auf lange Sicht verweigert werden.
Ob Ihre Vorstrafe letztendlich zur Verweigerung eines Visums führen wird, liegt im Ermessen des Konsulats und ist aus der Ferne nicht seriös vorherzusagen. Sie haben aber damit zu rechnen, dass Sie aufgrund Ihrer Vorstrafe persönlich im Konsulat vorstellig werden müssen, um sich Fragen bezüglich Ihrer Tat und Ihrer Person gefallen zu lassen. Hier liegt es an Ihnen, wie Sie Ihre Tat begründen und welchen persönlichen Eindruck Sie beim Konsulat hinterlassen. Sie dürfen nicht vergessen, dass die USA in Zeiten der Terrorangst sehr sensibel reagieren, wenn der Eindruck ensteht, es würde sich bei Ihnen um einen gewaltbereiten Menschen handeln.
Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierung gegeben zu haben.
Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Maurice Moranc
Rechtsanwalt
Vielen Dank erst einmal für Ihre schnelle Antwort.
Hab nochmal in meinem Urteil geschaut bin wegen gefährlicher
Körperverletzung und wegen versuchter schwerer Körperverletzung
verurteilt worden dies nur nochmal zur Info.
Ich denke es wird das beste sein die Thematik mit einem Anwalt
vorher nochmal zu besprechen bevor ich beim Konsulat vorstellig werde oder ?
Was sag ich denen wieviel muss ich sagen
und wie drücke ich mich aus damit ich am besten damit
durchkomme.
Sehr geehrter Fragensteller,
es ist natürlich zu empfehlen, Ihren Anwalt vorher nochmals zu befragen. Dies scheint vor allem deshalb empfehlenswert, da Ihr Anwalt genaue Kenntnisse bezüglich Ihrer Tat und des Urteils hat. Auch eine kurze Anfrage beim (deutschen) Auswärtigen Amt stellt eine Möglichkeit dar, sich über die derzeitigen Chancen einer Einreise in die USA zu informieren.
Einen sicheren Rat, wie Sie sich zu verhalten haben bzw. was Sie zu sagen haben, kann ich Ihnen ohne die oben genannten Kenntnisse leider nicht geben. Nur soviel: Sie sollten nicht den Eindruck erwecken, grundsätzlich gewaltbereit zu sein. Des weiteren sollten sie sich nicht in Widersprüche verwickeln, da dies zur Unglaubwürdigkeit führen würde. Auf jeden Fall sollte das Gespräch aber ergeben, dass von Ihnen keinerlei Gefahr ausgeht.
Ob ein solches Gespräch überhaupt stattfindet sei im übrigen dahingestellt. Rechnen sollten Sie aber schon damit.
Mit freundlichen Grüßen
Maurice Moranc
Rechtsanwalt