Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Sofern Sie in Washington State eine „Driver License" erworben haben, wovon ich gemäß Ihren Angaben ausgehe, muss für deren Umschreibung wegen der Nennung in der Anlage 11 zu §§ 28, 31 FeV grundsätzlich keine neuerliche Fahrprüfung abgelegt werden. Der Führerschein muss aber innerhalb von sechs Monaten nach Begründung eines „ordentlichen Wohnsitzes" in Deutschland umgeschrieben werden, um hier weiter ein Kfz führen zu dürfen. Ist nach Ablauf von sechs Monaten eine Umschreibung nicht erfolgt, dann fällt die Berechtigung, mit dem US-Führerschein am Straßenverkehr in Deutschland teilzunehmen, weg. Eine einmalige Verlängerung dieser Frist um ein weiteres halbes Jahr ist möglich, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass ein ordentlichen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate im Inland bestehen soll, § 29 Abs. 1 S. 4 FeV. Für die Umschreibung von US-Führerscheinen gibt es keine Antragsfrist mehr.
Zudem verlangt § 7 FeV für einen „ordentlichen Wohnsitz", dass für gewöhnlich mehr als 185 Tage tatsächlich in Deutschland gewohnt wird, was angesichts des Zeitraums von mehr als einem halben Jahr einem Hauptwohnsitz gleichkommt.
Daher wird es nicht möglich sein, die Fahrerlaubnis auf dem von Ihnen angedachten Weg des Zweitwohnsitzes umschreiben zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
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