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UMTS Flatrate mit Fair Flat Policy

2. September 2007 19:40 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Vertragsrecht


Vertrag UMTS-Karte mit "Fair Flat" Zusatz: Wenn in zwei Monaten hintereinander 5 GB überschritten werden, werden im dritten Monat 0,50 € für jedes MB über 5 GB in Rechnung gestellt.

Monat 1: 6 GB
Monat 2: 6 GB
Monat 3: 10 GB
=> 3. Monat in Folge über 5 GB.

Der Tarif kostet 50,- € / Monat.

Während der Beratung, kurz vor Vertragsunterzeichnung hiess es nur "Flatrate" ohne die o.g. Details.

Ich bin mir noch nicht mal sicher, ob ICH im 3. Monat wirklich 10 GB verbraucht habe !

Selbst wenn: Ist es dann "verhältnismässig" im 3. Monat 2.500,- € zusätzlich in Rechnung zu stellen für die 5 zusätzlichen GB ?

Sehr geehrter Fragesteller,

sicherlich "stimmt" da etwas mit Ihrem Vertrag oder der Abrechnung nicht, wenn Sie so eine hohe Summe nachzahlen müssen, die sich aus Ihrer Schilderung nicht ergibt (möglicherweise aber aus dem Vertrag, wobei dann zu prüfen wäre, ob der Vertrag nicht sittenwidrig o. mit anderen Fehlern behaftet ist).

Ich rate Ihnen in Anbetracht des nicht unerheblichen Streitwerts zunächst unter Zahlungsweigerung Kontakt mit dem Anbieter aufznehmen. Möglicherweise handelt es sich um ein Versehen; auch sollten Sie sich erklären lassen, wie es zu einer solchen hohen Nachforderung kommen kann. Weiterhin sollten Sie - soweit Sie wirklich an den verbrauchten GB zweifeln - vom Anbieter eine genaue Aufschlüsselung Ihrer Nutzungen verlangen.

Wenn sich dadurch die Sache nicht klären lässt, sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Sie sollten dabei den Vertrag vorlegen können. Die bis dato erlangten Informationen werden dem Anwalt helfen, die Angelegenheit schnell klären zu können. Natürlich können Sie auch sofort einen Anwalt vor Ort einschalten, je nachdem wie sehr die Sache eilt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln. Beachten Sie bitte, dass dieses Frageportal den Gang zum Rechtsanwalt nicht ersetzt, sondern allenfalls eine erste Tendenz aufzeigt. Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Schneider
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 2. September 2007 | 21:49

Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Falls der Verbrauch nicht falsch ermittelt wurde (ich werde eine Aufschlüsselung verlangen), passt die Abrechnung: 5GB = 5 * 1000 MB = 5.000 MB. 5000 MB * 0,5 € / MB = 2.500,- €.

Also kosten die ersten 5 GB, die in den 50,- € Grundgebühr enthalten sind, 50,- €. Verbraucht man 10 GB, so kosten diese weiteren 5 GB 2.500,- €, also das 50-fache für den doppelten Verbrauch.

Selbst wenn das so in dem Vertrag steht, ich diesen Vertrag unterschrieben habe und mir der Anbieter nicht entgegen kommt, KANN dann die Berufung auf Sittenwidrigkeit / Unverhälnismässigkeit Aussicht auf Erfolg haben ?

Die Schlichtungsstelle der Regulierungsbehörde für Telekommunikation ist mir bekannt und wäre dann eine weitere Möglichkeit, wenn das Gespräch mit dem Anbieter erfolglos bleibt.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. September 2007 | 22:03

Sehr geehrter Fragesteller,

ich darf mich zunächst entschuldigen, da habe ich beim Durchlesen die "MB" überlesen, Sie haben natürlich mit Ihrer Rechnung recht.

Es KANN in Ihrem Fall durchaus eine Sittenwidrigkeit vorliegen. Dies ist nicht auf den ersten Blick ausgeschlossen, vor allem wegen der Kombination einer werbeträchtigen Flatrate und einer nicht unerheblichen Überschreitensgebühr.

Um dies genau zu prüfen, müsste man jedoch den Vertrag und Rechtsprechung zu dieser Thematik einsehen, da in dem Bereich keine konkreten gesetzlichen Regeln gelten.

Wichtig festzuhalten bleibt nur, dass Sie sich zunächst mit dem Anbieter auseinander setzen, denn aus meiner Erfahrung heraus kann man dort einiges bewegen und wichtige Argumentationspunkte (des Anbieters) erfahren, die man dann einem Anwalt mitteilen kann. Das spart eine Menge Zeit und Geld (soweit ein Anwalt dann gar nicht mehr eingeschaltet werden braucht).

MfG

Schneider
Rechtsanwalt

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