Guten Morgen,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
§ 1 WoEigG
definiert in Abs. 5 das Gemeinschaftseigentum wie folgt:
"Gemeinschaftliches Eigentum im Sinne dieses Gesetzes sind das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen."
Daraus ergibt sich zwingend, dass die von Ihnen erwähnten Treppen nur dann KEIN Gemeinschaftseigentum sind, wenn entweder an ihnen explizit ein Sondereigentum begründet wurde oder sie im Eigentum eines Dritten stehen; für Letzteres gibt es keinen Anhaltspunkt.
Eine explizite Erklärung zu Sondereigentum liegt ebenfalls nicht vor.
In der Teilungserklärung Ihrer WEG ist das Sondereigentum klar definiert.
Da diese fraglichen Treppen nicht ausdrücklich zum Sondereigentum erklärt worden sind, und sie auch nicht aufgrund anderer Bestimmungen Sondereigentum sind, handelt es sich um Gemeinschaftseigentum.
Ich bin gerne bereit, Ihrer Verwaltung diese Rechtslage in einem Schreiben darzulegen.
Bitte setzen Sie sich im Bedarfsfall mit mir in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
Sehr geehrter Herr Otto,
und das erwähnte Hauptargument der Verwaltung, dass es sich schliesslich um "llegale" lediglich geduldete Treppen handelt hat keinen Einfluss auf die Eigentums- und damit Instandhaltungsfrage?
Ich habe natürlich etwas Bedenken, dass man bei einem Rechtsstreit die Treppen plötzlich zurückbauen muss. Das Tiefbauamt könnte womöglich darauf bestehen, wenn die Hausverwaltung die Regressansprüche dorthin weiterleiten würde. Schliesslich ist der abgesenkte Gehweh ursächlich für die Beschädigung.
Besten Dank für die Vervollständigung meiner Frage.
Freundliche Grüsse
Wenn die Treppen geduldet sind, sind sie ja nicht illegal.
Wären sie illegal, würde die Behörde den Abriss verfügt haben.
Eigentum hängt im übrigen nicht von baurechtlicher Legalität ab.
Mit freundlichen Grüßen