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Transportkosten im Garantiefall

| 20. März 2012 13:27 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


17:38

Guten Tag,

ich war mit meinem PKW auf einer Urlaubsreise. 250km von meinem Wohnort entfernt hatte ich auf der Autobahn einen Motorschaden. Der PKW wurde in die nächst liegende Werkstatt abgeschleppt. Da der Motor nicht mehr zu reparieren war wurde mir ein anderer (gebrauchter) Motor eingebaut und eine 6-monatige Garantie zugesichert. Nach 2 Monaten ist auch dieser Motor defekt. Die Werkstatt sicherte mir eine erneute Reparatur (erneuter Austausch des Motor)zu. Allerdings hätte ich die Überführung zur Werkstatt und somit auch die entstehenden Kosten selber zu tragen! Es handelt sich hier um einen Betrag von 500€!
Nun meine Frage an Sie. Bin ich wirklich verpflichtet diese Kosten der Überführung zu tragen? Es handelt sich doch um einen Garantiefall und man kann mir doch nicht zum Vorwurf machen das ich mich mit meinem Auto nicht gerade im "Einzugsbereich" dieser Werkstatt befinde. Dazu ist ja nun auch mal ein Auto da. Sonst hätte ich es ja gleich die ganze Zeit der Garantie auf dem Firmenparkplatz lassen können!
Ich möchte eigendlich nur wissen ob "ja" oder "nein".
Vielen Dank

20. März 2012 | 14:31

Antwort

von


(2928)
Damm 2
26135 Oldenburg
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Sehr geehrter Ratsuchender,


Sie sind nicht verpflichtet, die Kosten der Überführung zu tragen.

Die Kostentragungspflicht der Werkstatt ergibt sich aus § 439 II BGB .


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
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Rückfrage vom Fragesteller 20. März 2012 | 17:09

Und das würde auch zutreffen wenn die Überführungskosten fast teuerer sind als der momentane Zeitwert des PKW?
Muß aber dazu sagen, dass die Werkstatt einer Schadensbehebung in meinem Wohnort nicht zugestimmt hat da "Garantiefall".

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. März 2012 | 17:38

Sehr geehrter Ratsuchender,


wenn Sie ihm sogar die Wahlmöglichkeit einer Reparatur am Standort des Wagens gegeben haben, ist der Wert des Fahrzeuges irrelevant.

Die Kosten hätte die Werkstatt dann auf jeden Fall zu tragen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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Bewertung des Fragestellers 20. März 2012 | 14:44

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 20. März 2012
5/5,0

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ANTWORT VON

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