Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Der Haken ist, dass Sie die Reparaturen in Auftrag gegeben haben, obwohl Sie wußten, dass es Probleme mit der Hinterachse geben könnte. Daher müssen Sie diese Rechnung bezahlen, sofern diese inhaltlich zutrifft.
Ihre einzige Möglichkeit, die Kostenlast zu drücken, besteht in der Prüfung der Rechnung, ob die berechneten Arbeiten notwendig waren und tatsächlich von Ihnen in Auftrag gegeben wurden. Wegen der nichtverbauten Teile können Sie geltend machen, dass da keine wirklichen Aufwendungen entstanden sind, da die Werkstatt die auch bei anderen Quads einbauen kann (sofern dies zutrifft).
Um weitere Kosten zu vermeiden, sollten Sie das Quad unter Zeugen abholen, den Betrag unter Vorbehalt zahlen und den Zustand des Quads von Zeugen genau festhalten lassen, auch mit Fotos.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 17.12.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Kurfürstendamm 70
10709 Berlin
Tel: 03036445774
Web: http://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: