Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie müssen Sie in erster Linie an lloxx halten, denn dort haben Sie die Sendung in Auftrag gegeben. Für Schäden, die aus der Weitergabe an einen Subunternehmen resultieren, hat immer der Vertragspartner (lloxx) einzustehen. Hier sind aber auch die lloxx AGBs zu beachten insb. die konkrete Ausgestaltung hinsichtlich der Weitergabe des AUftrages an Subunternehmer wie GLS.
Ihr Vertragspartner lloxx hat schuldet allerdings den Transport genau so, wie Sie ihn dort in Auftrag gegeben haben, sprich in Röhre verpackt. Wenn lloxx dies annimmt, muss lloxx auch dafür einstehen.
Sie können daher einen Schadenersatz grundsätzlich, vorbehaltlich der AGB Prüfung von lloxx und ihrem konkreten Transportauftrag geltend machen. Fraglich ist aber, welche Schadenspositionen Sie geltend machen wollen, denn ersetzt werden hier grundsätzlich nur (ebenfalls nach AGB bestimmte) Schadenspositionen.
Es empfiehlt sich ein kurzes anwaltliches Schreiben an lloxx in Ihrem Namen und Auftrag abzusenden und die Sache damit außergerichtlich einer schnellen Klärung zuzuführen, wenn Ihnen daran gelegen ist schreiben Sie mir einfach eine kurze mail an info@ra-kleber.com.
Gruß,
RA M. Kleber
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