Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage beantworte ich unter zugrundelegung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes. Sicher läßt sich die Frage ohne Kenntnis der Versicherungsvertragsunterlagen leider nicht beantworten. Insbesondere wäre zu prüfen, ob wg. der Tiefgarage etwas besonderes vereinbart ist. Aus den AVB Feuer den allgemeinen Vertragsbedingungen läßt sich das Verbot das Motorrad abzustellen nicht herleiten. Grundsätzlich kann der Stellplatz frei verwendet werden, d.h. für PKW und Motorrad, nicht aber für 2 PKW.
Falls es keinen Beschluss der Eigentümerversammlung gibt, der das Abstellen von Zweirädern auf den Stellplätzen verbietet, dürfen Sie das Motorrad weiterhin abstellen. Der Stellplatz gehört zum Sondereigentum der Eltern Ihrer Freundin und kann daher grundsätzlich frei genutzt werden.
Das die Brandgefahr durch das Abstellen des Mototrrad erhöht wird erschließt sich mir nicht.
Zur Sicherheit empfehle ich bei der Gebäudeversicherung anzufragen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen ein wenig helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt
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