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Tiefgaragenstellplatz

6. März 2008 22:33 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Freundin und ich wohnen in einer Wohnanlage mit insgesamt 31 Parteien.
Die Wohnung, sowie der dazugehörige Tiefgaragenstellplatz gehören den Eltern meiner Freundin.

Über die Wintermonate parke ich immer mein Motorrad vor dem PKW.
Bei der letzten Eigentümerversammlung wurden die Eltern meiner Freundin darauf hingewiesen, dass ich dies zu unterlassen habe, da die Tiefgarage 31 Stellplätze hat und somit auch "nur" 31 Fahrzeuge dort geparkt werden dürfen (Versicherungsschutz / Brandgefahr).


Nun meine Frage:
ist das wirklich so ?


Mit freundlichen Grüssen,

Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage beantworte ich unter zugrundelegung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes. Sicher läßt sich die Frage ohne Kenntnis der Versicherungsvertragsunterlagen leider nicht beantworten. Insbesondere wäre zu prüfen, ob wg. der Tiefgarage etwas besonderes vereinbart ist. Aus den AVB Feuer den allgemeinen Vertragsbedingungen läßt sich das Verbot das Motorrad abzustellen nicht herleiten. Grundsätzlich kann der Stellplatz frei verwendet werden, d.h. für PKW und Motorrad, nicht aber für 2 PKW.
Falls es keinen Beschluss der Eigentümerversammlung gibt, der das Abstellen von Zweirädern auf den Stellplätzen verbietet, dürfen Sie das Motorrad weiterhin abstellen. Der Stellplatz gehört zum Sondereigentum der Eltern Ihrer Freundin und kann daher grundsätzlich frei genutzt werden.
Das die Brandgefahr durch das Abstellen des Mototrrad erhöht wird erschließt sich mir nicht.
Zur Sicherheit empfehle ich bei der Gebäudeversicherung anzufragen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen ein wenig helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt

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