Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese möchte ich gerne anhand der von Ihnen gemachten Angaben beantworten.
Sie haben geschildert, dass der vorherige Eigentümer des Stellplatzes bzw. der vorherige Vermieter mit dem Umzug auf den neuen Stellplatz einverstanden war. Sie haben von ihm sogar die Bestätigung per E-Mail erhalten. Hierdurch haben Sie einen Änderungsvertrag geschlossen, den Sie sogar beweisen können. Grundsätzlich sind nachträgliche Veränderungen bestehender Verträge durch übereinstimmende Erklärungen der Vertragsparteien möglich. Gründe, die die Unwirksamkeit der abgegebenen Änderungserklärungen bewirken könnten, sind anhand der von Ihnen gemachten Angaben nicht ersichtlich.
Der neue Eigentümer bzw. der neue Vermieter ist mit Erwerb der Stellplätze in die Rechte und Pflichte des vorherigen Eigentümers getreten. Er ist deshalb an den Änderungsvertrag gebunden.
Ich empfehle Ihnen, den E-Mail-Verlauf, der die Änderungsvereinbarung mit dem vorherigen Eigentümer nachweist, der Gegenseite zu übersenden. Hierdurch sollte sich der neue Eigentümer eigentlich veranlasst sehen, die Räumungsaufforderung zurückzunehmen.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage nachvollziehbar und verständlich beantworten konnte. Sollte mit der Gegenseite ein Streit entstehen oder Sie Unterstützung im außergerichtlichen Verfahren benötigen, können Sie mich jederzeit kontaktieren. Ich bin in diesem Anliegen gerne für Sie da.
Mit freundlichen Grüßen
Cedric Hohnstock
Rechtsanwalt
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