Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Sicherlich sind trotz offener Forderungen Ihres Arbeitnehmers die Drohungen und auch Beleidigungen nicht zu rechtfertigen.
Es wäre also durchaus möglich, dieses strafrechtlich zur Anzeige zu bringen, da auch schließlich dieses in elektronischer Form (was zu Beweiszwecken ausreicht) vorliegt.
Zivilrechtlich können Sie Unterlassung von dem Arbeitnehmer verlangen.
Auch dazu kann die betreffende SMS zu Beweiszwecken vorgelegt werden.
Diese und gegebenenfalls weitere sollten Sie daher unbedingt sichern.
Sie sollten sich - wenn überhaupt - nur schriftlich an die Gegenseite wenden, damit Sie etwas selbst in den Händen halten können, um es im Bedarfsfalle vorlegen zu können.
Im Hinblick auf eine mangelhafte bzw. verzögerte Arbeitsleistung ist dieses leider in der Tat in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht schwierig, was eine erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen Ihrerseits anbetrifft; eine Minderung im Arbeitsrecht ist kaum möglich und wird schwerlich durchzusetzen sein.
Falls Sie noch Rückfragen haben oder eine Vertretung wünschen, können Sie sich gerne jederzeit an mich wenden.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Vielen Dank für die rasche Antwort .
Um dies nochmals klar zu stellen und um Missverständnissen vorzubeugen , es geht hier nicht darum ggf. etwas aufzurechnen .
Die mangelhafte Arbeitsleistung lag hier unter anderem lediglich der Kündigung zu Grunde ; Eine Gegenrechnung war weder angedacht noch bezog sich die Frage darauf .
Mir geht es lediglich darum , hier diesem Terror ein Ende zu machen . Würde eine von mir mit dem Hinweis auf ggf. straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen verfasste SMS hier schnell helfen und wäre diese ggf. als Beweis zulässig (kann man ja noch mal schriftlich verfassen und per Post senden ) und halten Sie dies Mittel -wenn zulässig- für probat hier zügig Abhilfe zu schaffen ?
Danke für die erneut rasche Antwort .
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage beantworte ich gerne wie folgt:
Ich würde dann aber gleich einen Brief verfassen, mit dem von Ihnen genannten Hinweis.
Sie können auch darauf hinweisen, dass Sie die SMS durchaus als Beweis für das Verhalten der Gegenseite vorlegen können.
Wie sich die Gegenseite dann verhält, kann leider nur abgewartet werden.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt