Sehr geehrte Ratsucherin,
gerne werde ich die Vorladung für Sie absagen.
Ich weise Sie allerdings schon jetzt darauf hin, dass Sie einer eventuell folgenden Vorladung der Staatsanwaltschaft auch als Beschuldigte Folge leisten müssen. Allerdings müssen Sie auch dort als Beschuldigte nicht aussagen, insbesondere nicht sich selbst belasten.
Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf, um mir die Vorladung sowie eine Vollmacht zukommen zu lassen (möglichst per Fax).
Mit freundlichen Grüßen
N. Unruh
www.anwaltrecht.de
info@anwaltrecht.de
T. 030-36753713
F. 030-36753721
M. 01783717285
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