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Teppichersatz nach 10 Jahren

18. Juni 2007 17:14 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Guten Tag!
Mein ehemaliger Vermieter hat die Kaution einbehalten, weil ich laut Mietvertrag zum Ersatz des Teppichs verpflichtet sei. Der Teppich wies zum Teil Brand- und andere Flecken auf, die nicht mehr gereinigt werden konnten.
Der Teppichboden war nachweislich seid über zehn Jahren in der Wohnung verlegt.
Sollte ich mich auf einen Vergleich mit dem Vermieter einlassen oder sollte ich das Klageverfahren durchziehen?
Nach meinen Informationen ist ein Teppichboden nach zehn Jahren wertlos. Gibt es hier gewisse Grenzen? Teurerer Teppichboden hält länger?
Vielen Dank!
N.M.

18. Juni 2007 | 19:08

Antwort

von


(531)
Schönbornstr. 41
60431 Frankfurt
Tel: 069 - 523140
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Jutta-Petry-Berger-__l102476.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre online-Anfrage, zu der ich wie folgt Stellung nehme:

Zunächst ist es zutreffend, dass die Rechtsprechung die Nutzungsdauer für Teppichböden in der Regel bei höchstens zehn Jahren annimmt (vgl. z.B. AG Köln 213 C 501/97 WM 2000, 435 ). Handelt es sich um einen besonders hochwertigen Teppich, wird ggf. von einer höheren Lebensdauer ausgegangen werden müssen. Verlässliche Aussagen hierüber wird nur ein Sachverständiger treffen können.

Obwohl die vorhandenen Brand- und sonstigen Flecken voraussichtlich über das Maß des vertragsüblichen Gebrauchs hinausgehen werden und Sie daher grundsätzlich schadensersatzpflichtig sein werden, wird Ihr Vermieter selbst bei einer angenommenen Lebensdauer des Teppichs von 15 Jahren wegen des Abzugs neu für alt nur Ersatz in Höhe von 33 % des Wertes des Teppichs von Ihnen verlangen können. Eine Entscheidung darüber, ob mit dem Vermieter eine vergleichsweise Regelung getroffen werden sollte, wird im Ergebnis nur nach Kenntnis der Teppichqualität, der sich hieraus ergebenden Lebensdauer sowie des Wertes des Teppichs getroffen werden können.

Ich hoffe, Ihnen eine hilfreiche erste Orientierung gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Petry-Berger
Rechtsanwältin


ANTWORT VON

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