'Temporäre' Baulasteintragung bzw. Baulasteintragung mit Widerrufsmöglichkeit
17. August 2014 09:56
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Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht um das Problem, dass wir von der Eigentümerin eines unbebauten Nachbargrundstückes die Einwilligung zur Eintragung einer Baulast benötigen, sie jedoch nicht ohne weiteres dazu bereit ist.
Die Situation: 1997 kauften meine Frau und ich ein Haus, das wir zu Wohnzwecken nutzen. Dieses Haus hatte schon zum Zeitpunkt des Erwerbs durch uns eine schöne Terrasse und diese wiederum eine schöne Überdachung. Wie sich kürzlich herausstellte, ist diese Überdachung nicht genehmigt. Eine nachträgliche Genehmigung wäre laut Bauamt unserer Stadt jedoch durchaus möglich. Leider ist neben der fehlenden Genehmigung auch der nötige Grenzabstand von drei Metern nicht eingehalten, er beträgt lediglich rund 1,5 Meter. Um das zu kompensieren, wäre die eingangs erwähnte Baulasteintragung erforderlich, um die baurechtliche Genehmigung für die Überdachung zu erhalten.
Das Problem: Die Eigentümerin des Nachbargrundstückes befürchtet Nachteile bei einer Verwertung bzw. Nutzung ihres Grundstückes durch den Umstand, dass diese Baulast den bei einer Bebauung des Grundstückes einzuhaltenden Grenzabstand um eben diese 1,5 Meter auf an dieser Stelle dann 4,5 Meter erhöhen würde. Nun hat der Vermessungsingenieur, der zwecks Ermittlung des genauen Grenzverlaufs unser Grundstück aktuell vermessen hat, jedoch die Ansicht geäußert, dass aufgrund des Zuschnittes des Nachbargrundstückes in dem fraglichen Bereich aus verschiedenen Gründen wohl ohnehin nicht gebaut werden würde. Meine Frau und ich neigen dazu, diese Einschätzung zu teilen. Insofern wäre ein Rückbau der Überdachung um immerhin gut die Hälfte der Breite zum jetzigen Zeitpunkt teuer und ärgerlich und wohl auch im Hinblick auf die Zukunft mit einiger Wahrscheinlichkeit auch noch überflüssig. Wenn wir die Einwilligung zur Eintragung einer Baulast erreichen könnten, könnte die Überdachung zumindest zunächst unverändert bleiben. Andrerseits sehen wir auch ein, dass die Eigentümerin ein berechtigtes Interesse an einer uneingeschränkten Verwertung ihres Grundstückes hat.
Unsere Frage nun: Wäre es möglich, um beide Seiten zufriedenzustellen, dass wir eine verbindliche Erklärung, z.B. in Form einer Grundschuld o.ä., abgeben, dass wir im Falle einer beabsichtigten Errichtung eines Gebäudes im Bereich der Baulast schon jetzt einwilligen, dass diese Baulast wieder gelöscht wird und wir dann die Überdachung auf das zulässige Maß zurückbauen?
Natürlich ist das eine Wette auf die Zukunft und ggf. müssen wir die Überdachung tatsächlich irgendwann einmal zurückbauen, aber erstens wäre das eben irgendwann und nicht schon jetzt und wir würden insbesondere zweitens verhindern, dass wir jetzt die Überdachung mehr oder weniger abreißen und sich dann zukünftig herausstellt, dass das vollkommen überflüssig war, weil ein zu errichtendes Gebäude gar nicht in dem fraglichen Bereich, sondern an einer anderen, von der Baulast gar nicht betroffenen Stelle des Nachbargrundstückes errichtet werden soll.
Wenn Sie eine andere Vorgehensweise empfehlen würden, wäre uns das ebenfalls sehr willkommen.
Schon jetzt vielen Dank für Ihre Bemühungen!