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KFW Programm 455

22. Februar 2021 15:02 |
Preis: 25,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe Corona bedingt die Frist für den zugesagten Zuschuss aus dem KfW Förderprogramm um 3 Tage überschritten. Jetzt teilt mir die KfW auf meinen Widerspruch mit, das ich keine Möglichkeit habe, den Zuschuss ausgezahlt zu bekommen, wegen Fristablauf. In Zeiten wo sogar Finanzämter kulant reagieren, ist mir die Reaktion der KfW absolut unverständlich

22. Februar 2021 | 16:03

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

in Zeiten wie diesen sollte die Verwaltung durchaus kulanter sein. Aber es ist auch zu beachten wie folgt: Die Verwaltung ist an Gesetz und Rechtsprechung gebunden. Soweit bei Vergabevorgaben Fristen vorgegeben und diese nicht eingehalten worden sind, sind Anträge in der Tat dann von Amts wegen als unzulässig zu verbescheiden. Prüfen Sie, ob Ihnen eine unverschuldete Fristversäumung zur Seite steht und stellen Sie einen Wiedereinsetzungsantrag, den Sie dort sofort stellen müssten und die Versäumung glaubhaft machen. Bitten Sie um eine Kulanzentscheidung unabhängig von dem Widerspruchsbescheid, den Sie dann auch haben wollen.

Mit besten Grüssen

Fricke
RA


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