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KFW Kredit + Weiterleitung Email

31. August 2008 15:39 |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von


13:14

Als Stammkunde dieses Portals habe ich erneut 2 kurze Fragen.

Aufgrund des Einsatzes erwarte ich selbstverständlich nur kurze aber klare antworten:


ich habe ein kredit bei der KWF (restforderung 800€)
der kredit steht kurz vor der kündigung.
der kredit wurde nicht der schufa gemeldet.

1.wird die kündigung in der schufa erscheinen bzw. wenn die KFW nicht mit der schufa arbeitet ,kann die kfw den kredit an ein inkassounternehmen verkaufen, dass mit der schufa arbeitet, das dann den kredit bei der schufa meldet?

---> ich erwarte von dem antwortenten antwort eine klare aussage ob die KFW meldet ja oder nein !

2.weiterleitung einer email :

mir liegt eine private email eines EX mitarbeiters eines börsennotierten unternehmens vor.diese email enthält seine meinung zu einem produkt/patent, das in GER verkauft wird.

darf ich diese email ohne sein OK weiterleiten?


31. August 2008 | 15:48

Antwort

von


(918)
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
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Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ihre Fragen darf ich wie folgt beantworten:

ad 1)

Die Forderung kann bei der Schufa erscheinen, wenn sie tituliert wird (durch Vollstreckungsbescheid oder Urteil).

Solange die Forderung aber nicht rechtskräftig festgestellt ist, wird sie auch nicht bei der Schufa bekannt gegeben werden können.

Davon abgesehen darf die Kündigung des Kredites nur der Schufa gemeldet werden, wenn dies zwischen Ihnen und der Bank vereinbart wurde. Wenn dies nicht der Fall war, wird eine Meldung der Kreditkündigung bei der Schufa unterbleiben müssen, auch wenn die Bank die Forderung verkauft. Erst wenn ein Titel gegen Sie vorliegt, wird ein Schufa-Eintrag erfolgen.

ad 2.)

Nein, Sie dürfen diese E-Mail nicht ohne Einwilligung des Absenders weiterleiten, da dadurch das Persönlichkeitsrecht des Absenders verletzt würde.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt




--
Rechtsanwalt A. Schwartmann
Gleueler Str. 249 D-50935 Köln
Tel: (0221) 355 9205 | Fax: (0221) 355 9206 | Mobil: (0170) 380 5395
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 31. August 2008 | 15:57

vielen dank für die super schnelle antwort!

erlauben sie mir eine nachfrage zu ad1)

da die kreditaufnahme der schufa nicht gemeldet wurde und es sich grundsätzlich um die KFW handelt , kann ich also davon ausgehen,dass die KFW "nicht" der Schufa meldet ????
--->grundfrage meines einsatzes!

(eine meldung an die schufa würde somit erst nach titulierung erfolgen)

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. September 2008 | 13:14

Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich nun beantworten möchte, nachdem ich Rücksprache mit der Schufa halten konnte:

Die Kündigung durch die KfW würde bei der Schufa nicht gemeldet werden, da die KfW nicht mit der Schufa zusammenarbeitet.

Verkauft die KfW die Forderung an ein Inkassounternehmen, welches Vertragspartner der Schufa ist, kann die Forderung auch schon vor Titulierung dort gemeldet werden. Meine ursprüngliche Auskunft möchte ich deshalb in diesem Punkte korrigieren.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt

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52349 Düren
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