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Tanzstunden zum alten Preis?

23. Juni 2023 16:26 |
Preis: 35,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Hallo,

ich habe 2016 Tanzstunden bei zwei nebenberuflichen Tanzlehrern (m/w) zum Preis von 20EUR/h brutto genommen.

Es gab dann eine Whatsapp Komunikation von damals die ich heute noch als Screenshot habe.
Diese lautete:

Ich:
Hallo T. du mal ne frage, sollte ich mich entscheiden bei euch wieder privatstunden zu nehmen, bekäme ich weiterhin die 20eur/h?

Die Tanzlehrerin:
Hallo M., na klar, hier zählt wann die erste Privatstunde war, also vor 2017 und das war bei dir so. Die 20EUR/h sind immer fix bei dir, egal welche Erhöhung stattfinden wird. Ganz liebe Grüße

Ich:
Cool. Und ich kann auch ein mädel mitbringen in die privatstunde?
Also tanzpartnerin

Die Tanzlehrerin:
Klar

Ich:
Daumen hoch


jetzt wollte ich auf dieses Angebot zurück kommen. Jedoch wollte die Tanzlehrerin nicht mehr zu dem Preis anbieten. "Die Privatstunde kostet jetzt was aktuell des Preis ist" - also 50 EUR/h

Wie ist die rechtliche Lage?
Kann ich darauf bestehen weiterhin 20EUR/h zu bezahlen?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie haben damals eine Anfrage gestellt und eine konkrete Bestätigung erhalten. Das klingt so, als sei das Praxis, dass es auf den Zeitpunkt der ersten Stunde ankommt (hier vor 2017) und Erhöhungen nicht zählen - dabei wurde also eine Preisabsprache nebst Geschäftsbedingungen besprochen - ich würde mich darauf berufen und denke, Sie haben gute Aussicht auf Durchsetzung.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 27. September 2025 /5,0
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