Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die von Ihnen zitierte Klausel aus dem "Kleingedruckten" ist tatsächlich (vermutlich mit Absicht) etwas kompliziert formuliert. Ich verstehe sie so, dass der Rabatt höchstens auf den Gesamtpreis gewährt wird, der wiederum nach oben durch die von Ihnen bei Vertragsschluss angegebene Verbrauchsmenge in kWh begrenzt wird. Ein Beispiel: der Anbieter bietet ein Paket von 2500 und eines von 3000 kWh an. Sie geben bei Vertragsschluss einen Verbrauch von 2700 kWh an. Der Gesamtpreis wird aus dem Paketpreis für 2500 kWh zzgl. 200 x 0,40 Euro berechnet. Auf diesen Gesamtpreis gewährt der Anbieter dann 25 % Neukundenbonus. Verbrauchen Sie darüber hinaus mehr (etwa 3000 kWh), werden die weiteren 300 kWh unrabattiert berechnet.
Falls mein Verständnis korrekt ist (und nur so ergibt die Klausel für mich Sinn), hätte der Anbieter in Ihrem Fall nominal korrekt abgerechnet. Denn Sie haben sich eben verschätzt und nur 2700 kWh angegeben. Trotzdem kann man natürlich eine Irreführung darin sehen, dass groß mit 25 % Rabatt auf den Gesamtpreis geworben wird. Solche Werbeversprechen sind im Energiebereich gang und gäbe, liegen aber oftmals am Rande der Legalität. Energieunternehmen tendieren leider dazu, Rechtsstreitigkeiten hierüber "auszusitzen". Ihre Chancen halte ich daher schlicht aufgrund der "Machtverhältnisse" für nicht besonders hoch.
Ich empfehle Ihnen daher den Gang zur Verbraucherzentrale, lassen Sie sich dort einmal beraten. Die Mitarbeiter sind in der Regel sehr gut informiert und kennen die aktuelle Einzelfallrechtsprechnung. Eventuell bietet sich auch die Anrufung der Schlichtungsstelle Energie e. V. an, die kostenfrei außergerichtliche Einigungen herbeiführen soll.
Falls Sie trotzdem auf dem formalen Rechtsweg gegen die Rechnung vorgehen wollen, können Sie immer noch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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