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Straftat nicht verhindert....Konsequenzen für mich?

19. Juli 2016 11:33 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ein Freund hat sein Kind unter drogeneinfluss stark verletzt und hatte vermutlich in diesem Moment auch eine Tötungsabsicht. Jetzt will mich die Polizei dazu befragen. Habe ich strafrechtliche folgen zu befürchten, wenn er die Tat bei mir im Vorfeld erwähnt hat und ich sie nicht ernst genommen habe?

19. Juli 2016 | 12:26

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Frage beantworte ich wie folgt:

Sie könnten tatsächlich mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen haben, wenn die Staatsanwaltschaft die Körperverletzung als als versuchten Mord oder Totschlag wertet und Sie "vom Vorhaben der Tat" "glaubhaft" erfahren haben (§ 138 Abs. 1 Nr. 5 StGB ).

Das leichtfertige Unterlassen der Anzeige kann "mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft [...]" werden (§ 138 Abs. 3 StGB ).

Es kommt sehr genau auf die konkreten Umstände an.

Beauftragen Sie umgehend einen Strafverteidiger mit Ihrer Vertretung. Dieser kann in die Ermittlungsakte sehen, bevor Sie sich (als Zeugin?) äußern.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


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