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Stornierung einer Reise, bei nicht klar ersichtlichen Angaben

19. März 2014 20:16 |
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Reiserecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

Ich habe eine Reise online gebucht, als auch angezahlt.
Auf der Internetseite des Anbieters steht unter Hoteldetails:
Zimmer:
Komfortabel, mit Telefon, Sat-TV, Safe, Föhn, Dusche oder Bad/WC, Balkon. DZY: Ohne Balkon.
FU: Wohnraum mit Schlafgelegenheit und separates Zimmer mit Etagenbett, 1x Bad und separates WC.

FU steht hier laut Anbieter für Familienunterkunft (telefonisch nach Beschwerde aufgeklärt)

In der Reiseanmeldung steht 1x Familienzimmer
In der Rechnung steht auf einmal 1 FZ Familienzimmer, Bad, Balkon, 1 ZIMMER

Auf Nachfrage im Hotel bekamen wir die Auskunft, dass es sich um ein Doppelzimmer mit Beistellbetten handelt.

Ich habe mich beim Veranstalter beschwert und um Stornierung oder Nachbesserung gebeten.

Diese wollen jedoch nur stornieren mit 25% Stornokosten. (Buchungsdatum ist der 06.03.2014 Reisedatum 27.07.2014-07.08.2014)

Ich sehe es allerding so, dass hier für den Endverbraucher nicht klar ersichtlich ist, dass es sich um ein Doppelzimmer mit Beistellbetten handelt, dies hätte dann auch so in der Anmeldung als auch Bestätigung stehen müssen.

Weiterhin ist es so, dass in der Bestätigung nur von einem Familienzimmer die Rede ist und in der Rechnung auf einmal "1 ZIMMMER" angefügt wurde.

Woher soll denn der Endkunde wissen dass sich das Angebot auf ein DZ mit Beistellbetten bezieht, wenn dies nirgendwo ersichtlich erscheint?
Einzige Info auf der Homepage ist:
Zimmer:
Komfortabel, mit Telefon, Sat-TV, Safe, Föhn, Dusche oder Bad/WC, Balkon. DZY: Ohne Balkon.
FU: Wohnraum mit Schlafgelegenheit und separates Zimmer mit Etagenbett, 1x Bad und separates WC.

Ich hätte hier gerne einen Rat wie ich weiter vorgehen kann.

Sehr geehrter Fragesteller,

die entscheidende Frage ist, was Sie gebucht haben.

Nach Ihrer Schilderung wurde ein Familienzimmer gebucht, dies scheint es aber gar nicht in der Ausschreibung geben.
Daher sind Sie davon ausgegangen, dass ein FZ identisch mit der FU ist - was auch lebensnah erscheint.
Der Hotellerie ist vom einem DZ mit Zustellbett ausgegangen.

Damit liegt kein Vertrag vor, da Ihr Angebot nicht angenommen wurde, umgehört habe Sie auch nicht das Angebot de Hotels auf DZ mit Zustellbett annehmen wollen.

Sie sollten darlegen, dass es wegen der unterschiedlichen Aussagen keinen Vertrag gibt und einen evtl. doch bestehenden Vertrag wegen Irrtum anfechten.

Sie sollten dann auf jeden Fall eine weitere Verwertung beauftragen, damit der Sacheerhalt genau geprüft werden kann.

Ergänzung vom Anwalt 26. März 2014 | 17:35

Sehr geehrter Fragesteller,

Nur um Missverständnisse zu vermeiden:
Ich bin davon ausgegangen, dass Sie nur ein Hotel und keine Pauschalreisen gebucht haben. Dann ist nämlich gegenüber dem Hotel Rederecht nicht anwendbar, es geht dann nach Mietrecht.
In diesem Fall hätten Sie kein Recht zum Stornieren und müssten auch bei Nichtantritt der Reise den vollen Preis abzüglich ersparter Aufwendungen des Hotels zahlen.

Sollte es sich eine Pauschalreise gehandelt haben, kontaktieren Sie mich bitte.

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