Sehr geehrter Fragesteller,
die entscheidende Frage ist, was Sie gebucht haben.
Nach Ihrer Schilderung wurde ein Familienzimmer gebucht, dies scheint es aber gar nicht in der Ausschreibung geben.
Daher sind Sie davon ausgegangen, dass ein FZ identisch mit der FU ist - was auch lebensnah erscheint.
Der Hotellerie ist vom einem DZ mit Zustellbett ausgegangen.
Damit liegt kein Vertrag vor, da Ihr Angebot nicht angenommen wurde, umgehört habe Sie auch nicht das Angebot de Hotels auf DZ mit Zustellbett annehmen wollen.
Sie sollten darlegen, dass es wegen der unterschiedlichen Aussagen keinen Vertrag gibt und einen evtl. doch bestehenden Vertrag wegen Irrtum anfechten.
Sie sollten dann auf jeden Fall eine weitere Verwertung beauftragen, damit der Sacheerhalt genau geprüft werden kann.
Sehr geehrter Fragesteller,
Nur um Missverständnisse zu vermeiden:
Ich bin davon ausgegangen, dass Sie nur ein Hotel und keine Pauschalreisen gebucht haben. Dann ist nämlich gegenüber dem Hotel Rederecht nicht anwendbar, es geht dann nach Mietrecht.
In diesem Fall hätten Sie kein Recht zum Stornieren und müssten auch bei Nichtantritt der Reise den vollen Preis abzüglich ersparter Aufwendungen des Hotels zahlen.
Sollte es sich eine Pauschalreise gehandelt haben, kontaktieren Sie mich bitte.