Die Situation ist folgende:
ich habe in einer Verkehrsarmen Zone (30er) mein Wohnmobil an einem nicht gekennzeichneten Platz für 2 min abgestellt um mein Kind in Kindergarten reinzubringen.
Als ich wieder zum Fahrzeug komme, macht ein "komischer Kauz" ein Foto von meinem Wohnmobil.
Meine Reaktion darauf: den Stinkefinger.
Es stellt sich heraus, dass dieser "Kauz" ein Beamter ist, wohlgemerkt nicht uniformiert.
Die Folgen: er hat Strafanzeige erstattet, als Beweis das Foto.
Ich wurde zur Verhörung bei der Polizei vorgeladen, bei der ich mich schriftlich auch Entschuldigt habe.
Nun erhalte ich einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von
€ 1500.--.
Die Möglichkeiten, die mir eingeräumt werden: Einen Enspruch, mit Folge einer Hauptverhandlung, oder einen Einspruch gegen die Höhe des festgelegten Tagessatzes von € 50.-- (30 Tage). Eine Hauptverhandlung ist in dem Fall nicht nötig und es wird im schrfitlichen Verfahren entschieden.
Nun meine Frage.
Welche Chancen habe ich, die Strafsumme geringer zu halten?
Reicht erfahrungsgemäss einen Einspruch der festgelegten Strafsumme?
Trifft nicht Ihr Problem? Weitere Antworten zum Thema:
AnwaltEinspruch
angesichtst der Tatsache, dass Sie sich entschuldigt haben, die Beamteneigenschaft nicht erkennbar gewesen ist, halte ich hier die Geldstrafe für überzogen.
Allerdings ist dieses ohne komplette Akteneinsicht nur als reine Prognose zu verstehen; um eine abschließende Beurteilung vornehmen zu können, ist die Akteneinsicht zwingend notwendig.
Wichtig wäre natürlich auch das Foto selbst und ob der Stinkefinger überhaupt in Richtung des Fotographen gemacht worden ist.
Daher sollten Sie unbedingt einen Anwalt beauftragen, wobei Sie aber auch darauf achten sollten die Einspruchsfrist gegen den Strafbefehl nicht zu versäumen, damit dieser nicht rechtskräftig wird. Den Einspruch können Sie zur Fristwahrung selbst einlegen, sollten danach aber die Sache an einen Anwalt abgeben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Rückfrage vom Fragesteller9. Oktober 2008 | 16:12
Hallo,
Danke für die Antwort.
Der Stinkefinger wurde eindeutig in Richtung des Fotografen gemacht.
Ich möchte, ohne einen Anwalt nehmen zu müssen, einen Einspruch auf die gesetzte Strafsumme machen, weiss aber nicht was Aussschlaggebend sein könnte.
Können Sie mir einen Tip geben?
Mit freundlichen Grüssen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt9. Oktober 2008 | 16:14
Sehr geehrter Ratsuchender,
ohne Akteneinsicht ist es schwierig, aber Sie sollten auf die Entschuldigung und die Nichterkennbarkeit abstellen.