Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben.
Stiefkinder haben keinen Anspruch auf das Eigentum der Stiefeltern.
Inwieweit durch die einfache Übertragung des Guthabens von Konten des Ehemannes oder Gemeinschaftskonten auf das Konto der Ehefrau, diese Eigentum am Geld bekommen hat, ist eine andere Frage. Unter wohlwollender Betrachtung kann man hier die Handlung eines Vertreters ohne Vertretungsmacht sehen, dann wären die Gelder nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung herauszugeben.
Lag eine mit Bevollmächtigung vor, müsste man prüfen ob die Ehefrau Schenkungen an sich selbst vornehmen durfte. Dann müsste die Schenkung durch die Erben angefochten werden. Selbst wenn dies nicht gelingt, wäre jedenfalls für die Pflichtteilsberechnung die Schenkung relevant.
Bei weniger wohlwollender Betrachtung dürfte es sich um eine Unterschlagung oder einen Diebstahl handeln. Wirtschaftlich wäre das Geld dann vollständig zurück zu gewähren. Die strafrechtliche Komponente hängt dann von der Anzahl der Taten ab.
Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
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Mein Ehemann hat 5 Kinder mit in die Ehe gebracht. Er ist schwer Demenz. Durch den Kassenwechsel habe ich alles Girokonto und Sparbücher auf meinem Namen neu eröffnet. Ich habe dieses vorgenommen, weil mein Ehemann nicht mehr in der Lage ist selbst zu entscheiden. Gleichzeitig habe ich eine Vorsorgevollmacht über ihm. Meine Frage haben diese 5 Stiefkinder Anrecht auf mein Girokonto und Sparbücher. Über das Girokonto laufen alle Renten sowie meine Rente. Wie vwerhalte ich mich. Danke
Sehr geehrter Fragesteller,
Wie gesagt, Ihre Stiefkinder haben keinerlei Rechte auf Ihr Geld. Das gibt Ihnen aber nicht das Recht das Geld Ihres Mannes zu vereinnahmen und für sich zu verwenden. Die Verwendung im Sinne Ihres Mannes und im Rahmen Ihrer Vollmacht ist unproblematisch und gibt den Stiefkindern keine Rechte auf Ihr eigenes Vermögen.
Sollten weitere Nachfragen bestehen, können Sie mich via Email kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt