Ist es möglich als Sohn die übernommenen Pflegekosten für meine Mutter steuerlich geltend zu machen. Die 24 Stunden Pflegekraft wird von einer polnischen Firma entsandt, mit welcher der Vertrag vom Sohn abgeschlossen wurde.
Falls ja besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen außergewöhnlicher Belastung und haushaltnaher Dienstleistungen?
Ist das Einkommen und das Vermögen der Mutter dabei von Bedeutung.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie können die Pflegekraft bei Ihrer ESt-Erklärung als haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis nach § 35a II EStG
von der Steuer abziehen.
Dabei ist es unerheblich, ob die Pflegeleistung in Ihrem Haushalt oder im Haushalt Ihrer Mutter erfolgt.
Desweiteren haben Sie auch ein Wahlrecht bei der Berücksichtigung. Sie können die Kosten als agB oder nach § 35a EStG
ansetzen. Ersteres ist sinnvoller, wenn Ihre Grenzsteuerbelastung über 20% liegt, da im Rahmen von § 35a EStG
nur 20% der Lohnkosten von der tariflichen ESt abgezogen werden können. Bei der Berücksichtigung als agB müssen Sie jedoch die zumutbare Eigenbelastung berücksichtigen, die von Familienstand und Einkommen abhängt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.