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Standort München, Betreungsverfahren, Landgericht München, neue Sachverhalte

14. März 2019 16:58 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

neues Vorbringen nach Entscheidung über eine Beschwerde.

Leider ist meine Mutter nicht mehr topfit. Sie hatte meinem Bruder eine Vollmacht gegeben und der hat sie jetzt in ein Pflegeheim in Bremen gesteckt.
Meine Beschwerde wurde vom Landgericht abgewiesen. Ich habe dort jetzt mit Fotos und neuem Sachvortrag allerhand Sachverhalte nachgewiesen, eben teilweise auch mit Fotos von Kontoauszügen, etc.
Was macht das Landgericht München I, wenn es mit derartigen Sachverhalten konfrontiert wird?
Beispiel: Vom Depot meiner Mutter fehlen grössere Beträge. Das habe ich dann durch ein Foto des Depotbestands zum 1. Januar 2018 nachgewiesen.
Machen die da noch etwas oder packen die meine Schreiben nur noch in die Akte.
Kann ich noch etwas machen?
Möchte da jemand mal in die Akte schauen und mich beraten?
Freundliche Grüsse

14. März 2019 | 17:47

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Soweit über die Beschwerde bereits entschieden wurde, kann nachträglicher Sachverhalt nicht mehr berücksichtigt werden, da er verspätet ist.

Man kann darüber nachdenken, ein neues Verfahren beim Betreuungsgericht zu starten, de neuer Sachvortrag gegeben ist, der im ersten Verfahren noch nicht berücksichtigt wurde.
Zudem kann man jederzeit Strafantrag stellen, wenn keine Berechtigung zur Vermögenssorge vorhanden war.

Ich würde empfehlen, den Beschluss des LG München I prüfen zu lassen (ggf. ist eine Rechtsbeschwerde noch möglich), die Strafbarkeit der nachweisbaren schädigenden Handlungen und mitunter die Möglichkeit eines erneuten Verfahrens gegen den Bruder.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Michael Wübbe

ANTWORT VON

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