Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Spediteur behält meine PKW Schlüssel

4. Oktober 2013 19:09 |
Preis: 45€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Kaufrecht


Beantwortet von

Ich habe einen Transportauftrag für ein neu gekauftes Cabrio erteilt. Der Spediteur hat eine Anzahlung von 44 Euro erhalten. Die ganze Abwicklung war eine Katastrophe, er hat sich an keine Absprachen gehalten. Nach endlosen Diskussionen hat er dann den Wagen am Dienstag in meine Oldtimerhalle in Köln gestellt. Ich selber war nicht vor Ort, weil ich in Berlin bin. Der Rest von 173 Euro sollte überwiesen werden. Nun bekomme ich plötzlich eine Mail er habe die Schlüssel behalten, die bekäme ich erst, wenn ich ihm das Geld überweise. Aus der Halle kann im Moment keiner rausfahren, weil das Cabrio ganz vorne steht. Ich weiß nicht, was ich nun machen soll.

4. Oktober 2013 | 21:08

Antwort

von


(1250)
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Die einfachste Variante besteht darin, dem Spediteur den Restbetrag zu zahlen und ihn aufzufordern, die Schlüssel binnen einer Woche herauszugeben. Wenn dies nicht passiert, können Sie ihn verklagen.

Theoretisch können Sie ihn auch ohne Zahlung des Restbetrages auf Herausgabe der Schlüssel verklagen. Allerdings müssen Sie dann beweisen, dass der Spediteur kein Rückbehaltungsrecht bezüglich der Schlüssel hat. Das aber ist stets eine schwierige Angelegenheit, bei der es sehr auf Zeugenaussagen ankommen.

Wegen des schlecht abgestellten Cabrios können Sie das Cabrio umstellen (lassen) und den Spediteur auf Ersatz der notwendigen Kosten verklagen. Das ist unabhängig von der Herausgabe der Schlüssel bzw. der Bezahlung des Restbetrages.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Rückfrage vom Fragesteller 5. Oktober 2013 | 20:55

Ja aber das ist doch die Frage: Hat er ein Rückbehaltungsrecht? Ich meine nein. Er hat eine Anzahlung erhalten und der Restbetrag sollte überwiesen werden. Er hat aber den Schlüssel bei der Übergabe abgezogen, zu einem Zeitpunkt, wo ich noch gar nicht bezahlen konnte. Ganz abgesehen davon blockiert er die Nutzung meines Autos.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. Oktober 2013 | 21:04

Sehr geehrter Ratsuchender,

es kommt auf die Formulierung des Vertrages an. Wenn die Restüberweisung NACH Abschluß der Lieferung erfolgen sollte, hat er in der Tat kein Rückbehaltungsrecht. Wenn hingegen kein Zeitpunkt genannt war, hat er ein Rückbehaltungsrecht.

Wenn er hingegen Grund für die Annahme hatte, dass der Rest des Geldes nicht überwiesen werden wird, hat er ebenfalls ein Rückbehaltungsrecht.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

(1250)

Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Grundstücksrecht, Medienrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER