Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Die einfachste Variante besteht darin, dem Spediteur den Restbetrag zu zahlen und ihn aufzufordern, die Schlüssel binnen einer Woche herauszugeben. Wenn dies nicht passiert, können Sie ihn verklagen.
Theoretisch können Sie ihn auch ohne Zahlung des Restbetrages auf Herausgabe der Schlüssel verklagen. Allerdings müssen Sie dann beweisen, dass der Spediteur kein Rückbehaltungsrecht bezüglich der Schlüssel hat. Das aber ist stets eine schwierige Angelegenheit, bei der es sehr auf Zeugenaussagen ankommen.
Wegen des schlecht abgestellten Cabrios können Sie das Cabrio umstellen (lassen) und den Spediteur auf Ersatz der notwendigen Kosten verklagen. Das ist unabhängig von der Herausgabe der Schlüssel bzw. der Bezahlung des Restbetrages.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Ja aber das ist doch die Frage: Hat er ein Rückbehaltungsrecht? Ich meine nein. Er hat eine Anzahlung erhalten und der Restbetrag sollte überwiesen werden. Er hat aber den Schlüssel bei der Übergabe abgezogen, zu einem Zeitpunkt, wo ich noch gar nicht bezahlen konnte. Ganz abgesehen davon blockiert er die Nutzung meines Autos.
Sehr geehrter Ratsuchender,
es kommt auf die Formulierung des Vertrages an. Wenn die Restüberweisung NACH Abschluß der Lieferung erfolgen sollte, hat er in der Tat kein Rückbehaltungsrecht. Wenn hingegen kein Zeitpunkt genannt war, hat er ein Rückbehaltungsrecht.
Wenn er hingegen Grund für die Annahme hatte, dass der Rest des Geldes nicht überwiesen werden wird, hat er ebenfalls ein Rückbehaltungsrecht.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt