Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Die Frist ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Wenn das Arbeitsverhältnis am 6.12.2010 begann, dann endet eine Probezeit von 6 Monaten am 6.6.2011. Es wird nicht nach Wochen gezählt, sondern in ganzen Monaten. Bei einer Probezeitkündigung kommt es nur darauf an, dass diese innerhalb der Probezeit ausgesprochen wird und natürlich auch in dieser Zeit dem Arbeitnehmer zugeht. Das Ende des Arbeitsverhältnisses kann dann auch außerhalb der Probezeit liegen. Eine Kündigung durch den Arbeitgber müsste Ihnen also spätestens am 6.6.2011 zugehen. Die Frist ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, das Gesetz sieht ansonsten 14 Tage vor.
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