Guten Tag,
es ist zunächst davon auszugehen, dass der Vermieter dem Einzug des Partners zustimmen muss, sofern nicht schwerwiegende Gründe dagegen sprechen, vgl. § 553 BGB.
Ihr Vermieter ist dabei auch gejhalten, sich an gesetzliche Vorgaben zu orientieren. Eine Kündigung droht in der Regel nur, wenn eine erhebliche Überschreitung der Einkommensgrenzen vorliegt, die den sozialen Zweck der Wohnung gefährdet. Das ist vom Einzelfall abhängig und kann hier nicht abschließend bewertet werden.
Ich empfehle Ihnen, schriftlich bei Vonovia anfragen, ob der Einzug problematisch wäre, ferner die Wohnungsbauförderstelle der Stadt zu kontaktieren, um die Kündigungsgefahr zu klären.
Falls eine Kündigung droht, müsste geprüft werden, ob eine höhere Fehlbelegungsabgabe gezahlt werden kann.
Ohne Klärung könnte der Einzug Ihres Partners ein Risiko darstellen. Das gilt auch für einen nicht gemeldeten Einzug Ihres Partners.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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