Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Sky Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

2. April 2023 12:58 |
Preis: 30,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Bei einem Kontrollbesuch hat unsere Mandatin festgestellt, dass in ihrer Betriebsstätte über den Sender Sky...Bundesliga die Bundesliga Begegnung... öffentlich wiedergegeben wurde, ohne dass für diesen Standort ein Vertrag geschlossen wäre, der die notwendigen Nutzungsrechte einräumt (Schreiben von Sky Anwalt).

Jetzt soll ich eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben und eine hohe Geldstrafe bezahlen. Wie soll ich darauf reagieren und muss ich die Strafe bezahlen?

2. April 2023 | 14:46

Antwort

von


(2239)
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Wenn tatsächlich ohne entsprechende Erlaubnis der Service auf die geschilderte Weise genutzt wurde, dann ist grundsätzlich der Anspruch auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung gerechtfertigt. Diese Unterlassungserklärungen gibt es aber in unterschiedlchen Varianten und gegebenenfalls wär die Unterlassungserklärung, die man Ihnen geschickt hat, noch zu überarbeiten, damit das für Sie günstiger ist.

Die Zahlung müsste man der Höhe nach überprüfen und gegebenenfalls auch über die Höhe des Betrages verhandeln, beispielsweise indem man den Verstoß, falls er vorliegt, so beschreibt wie er tatsächlich stattgefunden hat und nicht so wie die Gegenseite das unter Umständen viel zu hoch einschätzt. Insoweit wird es wahrscheinlich bei einem geringfügigen oder einmaligen Verstoß einen gewissen Spielraum geben, dass die geltend gemachten Gebühren gedrückt werden.

Man kann auch bereits in der Unterlassungserklärung anbieten wieviel man zu zahlen bereit ist. Das sollte man aber mit Fingerspitzengefühl und auf Grundlage der konkreten Situation bewerten.

Zusammenfassend: wenn Sie den Service ohne Vertrag genutzt haben, dann müssen Sie wahrscheinlich eine Unterlassungserklärung abgeben und auch Geld bezahlen. Es ist aber gut denkbar, dass man die Unterlassungserklärung für Sie günstiger gestalten kann und Sie nicht den vollen Betrag zahlen müssen, den man gegen Sie geltend macht.

Wenn Sie einen Vertrag haben, dann müssen Sie keine Unterlassungserklärung abgeben und auch kein Geld zahlen.

Gerne mache ich Ihnen ein Angebot für eine weitergehende Beratung in dieser Angelegenheit. Wenn Sie die Angelegenheit selbst regeln wollen, dann empfiehlt sich eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt, um jedenfalls über die Höhe des geltend gemachten Betrages zu verhandeln, beispielsweise indem Sie die Behauptungen aus dem Schreiben widerlegen, weil die Betriebsstätte kleiner ist oder die Lizenz dort nicht so häufig genutzt wurde wie vorgeworfen.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


ANTWORT VON

(2239)

Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Datenschutzrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Strafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER