Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Skiunfall in Österreich

25. Januar 2016 15:53 |
Preis: 38€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich hatte vor 2 Wochen einen Skiunfall in Österreich. Der Unfallverursacher ist Isländischer Staatsangehöriger und 13 Jahre alt. Der Unfall wurde dort polizeilich aufgenommen und auch meine ärztliche Erstversorgung fand dort statt. Ich erlitt Kreuzband-, Innen- und Aussenbänderriss.
1. Wie und wo muss ich wegen Schadenersatz klagen? (D oder A)
2. Welche spezialisierung (Fachanwalt) sollte das sein
3. Hat eine Klage überhaupt Aussicht auf Erfolg wenn der Gegner 13 und Isländer ist
4. wie sieht es micht Beratungs und Prozesskostenhilfe in diesem Fall aus, da ich mittellos bin

Vielen Dank für Ihre Antwort

25. Januar 2016 | 16:55

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Ratsuchende,


Sie müssten in Österreich auf Schadensersatz klagen, sofern die Ansprüche nicht auf Dritte übergegangen sind. Dazu wird je nach Höhe Ihrer Forderung dort das Bezirks- oder das Landgericht zuständig sein, bei dem Sie die Klage einreichen müssten.


Bei einem Wert von mehr als 4.000 € benötigen Sie einen Rechtsanwalt. Ein Fachanwalt braucht das nicht sein; er sollte sich aber mit die Skiregeln doch schon auskennen.


Ich befürchte, dass die Sache wenig Aussicht auf Erfolg hat, wobei die genaue Unfallschilderung aber schon entscheidend ist. Grundsätzlich haftet aber auch der 13-Jährige - aber ob Sie jemals dort etwas vollstrecken können?


Beratungshilfe in Deutschland werden Sie ggfs. bekommen, werden aber auch erklären müssen, warum Sie den Rechtsbeistand nicht zahlen können, wohl aber einen Skiurlaub in Österreich.

Ist Ihnen so einen Erklärung zur Zufriedenheit des Rechtspflegers möglich, wird es Beratungshilfe geben, ebenso Prozesskostenhilfe, die in Österreich dann auch zu beantragen ist.

Voraussetzung für die PKH ist aber auch immer die Erfolgsaussicht, so dass die Unfallschilderung und die Beweismittel eine Rolle spielen werden.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


ANTWORT VON

(2929)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER