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Screenshots

15. Oktober 2020 15:09 |
Preis: 50,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


19:15

Hallo,

Ist es erlaubt, screnshots von Kommentaren bei facebookdiskussionen anzufertigen und diese aus dem Zusammenhang gerissen in anderen Diskussionen zu veröffentlichen, um den Ersteller zu diskreditieren? So jedenfalls wird es mit Kommentaren von mir gemacht. Dabei wird nicht zum Originalbeitrag verlinkt, und somit den Lesern nicht ermöglicht, die Zusammenhänge zu erfassen. Der Mensch, der diese screenshots laufend veröffentlicht, ist mit echtem Namen unterwegs, seine Adresse ist aber nicht recherchierbar. Facebook reagiert nicht auf meine Meldungen.

Mit freundlichen Grüßen


15. Oktober 2020 | 16:32

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:

Bei dem von Ihnen geschilderten Vorgang wird es wohl im besonderen Maß darauf ankommen, welche Aussagen in welcher Form widergegeben werden.


Allerdings kann man generell sagen: Wenn Beiträge bzw. Zitate von Ihnen aus dem Zusammenhang gerissen werden, um Sie tatsächlich zu diskreditieren bzw. in ein schlechtes Licht zu stellen, dann kommen durchaus Unterlassungsansprüche gegen die betreffende Person in Betracht.

In diesem Fall – insbesondere wenn dies systematisch und wiederholt geschieht – kann man an eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts denken.


Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schütz die persönliche Ehre und die Darstellung der eigenen Person in der Öffentlichkeit.

Wenn die betreffende Person also Zitate von Ihnen wiederholt aus dem Zusammenhang reißt um Sie öffentlich zu diskreditieren, kann dies eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen.

In diesem Fall würde Ihnen gegen die betreffende Person ein Unterlassungsanspruch bzgl. der Verbreitung derartiger Screenshots zustehen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt



Rückfrage vom Fragesteller 15. Oktober 2020 | 18:59

Eine Unterlassungserklärung kann nicht zugesandt werden, da die Adresse nicht recherchierbar ist. Geht das ohne Anwalt per Privatnachricht?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. Oktober 2020 | 19:15

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne möchte ich Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:

Das ist korrekt, ohne Rechtsanwalt werden Sie in dieser Sache vermutlich nicht weiter kommen.

Facebook wird die Adresse der Person an Sie nicht herausgeben.

Die persönlichen Daten können natürlich im Falle einer zivilrechtlichen Klage von Facebook herausverlangt werden.

Im Wege einer Privatnachricht können Sie die betreffende Person zunächst zur Unterlassung auffordern und rechtliche Schritte androhen, falls weitere Screenshots verwendet werden.

Vielleicht löst dieser Schritt das Problem ohne Einschaltung eines Gerichts.


Ich hoffe ich konnte Ihre Nachfrage zufriedenstellend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mack
Rechtsanwalt

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