Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:
Bei dem von Ihnen geschilderten Vorgang wird es wohl im besonderen Maß darauf ankommen, welche Aussagen in welcher Form widergegeben werden.
Allerdings kann man generell sagen: Wenn Beiträge bzw. Zitate von Ihnen aus dem Zusammenhang gerissen werden, um Sie tatsächlich zu diskreditieren bzw. in ein schlechtes Licht zu stellen, dann kommen durchaus Unterlassungsansprüche gegen die betreffende Person in Betracht.
In diesem Fall – insbesondere wenn dies systematisch und wiederholt geschieht – kann man an eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts denken.
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schütz die persönliche Ehre und die Darstellung der eigenen Person in der Öffentlichkeit.
Wenn die betreffende Person also Zitate von Ihnen wiederholt aus dem Zusammenhang reißt um Sie öffentlich zu diskreditieren, kann dies eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen.
In diesem Fall würde Ihnen gegen die betreffende Person ein Unterlassungsanspruch bzgl. der Verbreitung derartiger Screenshots zustehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Mack
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E-Mail:
Eine Unterlassungserklärung kann nicht zugesandt werden, da die Adresse nicht recherchierbar ist. Geht das ohne Anwalt per Privatnachricht?
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne möchte ich Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:
Das ist korrekt, ohne Rechtsanwalt werden Sie in dieser Sache vermutlich nicht weiter kommen.
Facebook wird die Adresse der Person an Sie nicht herausgeben.
Die persönlichen Daten können natürlich im Falle einer zivilrechtlichen Klage von Facebook herausverlangt werden.
Im Wege einer Privatnachricht können Sie die betreffende Person zunächst zur Unterlassung auffordern und rechtliche Schritte androhen, falls weitere Screenshots verwendet werden.
Vielleicht löst dieser Schritt das Problem ohne Einschaltung eines Gerichts.
Ich hoffe ich konnte Ihre Nachfrage zufriedenstellend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt