Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Auf dem rechtlichen Weg gibt es zwei unterschiedliche Formen, mit denen Noten angefochten werden können. Zum einen ist das die formlose Beschwerde, zum anderen der formelle Widerspruch.
Die Beschwerde ist weder an eine Frist gebunden, noch muss sie einer bestimmten Form gehorchen. Allerdings hat sie auch keine aufschiebende Wirkung. Eine Beschwerde kann der Schüler gegen Einzelnoten oder das Halbjahreszeugnis einlegen. Diese Noten dienen lediglich der Information des Schülers und haben keine unmittelbaren Folgen für ihn. Darum sind diese Noten keine Verwaltungsakte.
Bei Ihnen kann die Note sehr wohl unmittelbare Folgen haben.
Daher empfehle ich Bescjwerde und gleichzeitig Widerspruch einzulegen.
Bei der Begründung würde es natürlich nützen, Ihr Freund würde zugeben, dass es sich um Ihre Arbeit handeln würde.
Aber auch ohne das Geständnis haben Sie Belege dafür, dass es sich um Ihre Arbeit handelt.
Die Schule kann dagegen anführen, dass es sich um einen Täuschungsversuxh handelt. Auch dies ist nicht von der Hand zu weisen. Dies ist ein gewichtiger Einwand.
Da es sich aber um eine entscheidende Note handelt, sollten Sie dennoch versuchen, eine göttliche Lösung zu erwirken.
Gerne bin ich Ihnen bei der Durchsetzung behilflich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Matthias Richter
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