Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Schulrecht, innerthematische Eingrenzung für Klassenarbeit

23. Mai 2014 20:20 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Hallo,
ich bin Referendarin und hatte am Montag eine Stunde, in der sich die Schüler daneben benommen haben. Ich habe ihnen gesagt, dass ich die Checkliste, mit innerthematischen Eingrenzungen für die Klassenarbeit nur herausgebe, wenn sie sich benehmen. Ansonsten gilt: Es kann alles zur Unterrichtseinheit drankommen, was wir behandelt haben. Die Schüler konnten sich nicht benehmen und der Fall trat ein. Daraufhin beschwerten sie sich bei der Schulleiterin, die mich zur Herausgabe der Liste zwang. Meine Frage: Bin ich tatsächlich zur Herausgabe einer Liste mit einer innerthematischen Eingrenzung gezwungen oder darf ich sagen: alles, was wir innerhalb der Unterrichtseinheit behandelt haben, kann drankommen? Meine zweite Frage: aus welchen Paragraphen und Gesetzbuch geht dies genau hervor (evtl. Schulgesetz, Notenbildungsverordnung?) ?

Vielen Dank und freundliche Grüße!

-- Einsatz geändert am 23.05.2014 21:12:13

Sehr geehrte Fragestellerin
Das ist so nicht rechtens. Aus den von Ihnen genannten Vorschriften ergibt sich keine Rechtsgrundlage. Auch aus Ihrer Rechtsstellung als Beamtenanwärter lässt sich nicht herleiten, dass man Ihnen so weit in die Unterrichtgestaltung eingreift. Ich gehe dabei davon aus, dass die behandelten Themen dem Lehrplan entsprachen und mit Ihrem Ausbilder der Unterricht abgestimmt war.

Rückfrage vom Fragesteller 24. Mai 2014 | 09:44

Sehr geehrte Frau Draudt,
vielen Dank für die Antwort. Hat die Schulleiterin auch dann kein Recht darauf, wenn sie dies begründet mit 1. Sie ist meine Vorgesetzte und ich habe mich stets ihren Anweisungen zu beugen, 2. Kollektivstrafen sind verboten und 3. Die Bereiche Leistung und Disziplin müssen strikt getrennt werden? Und wissen Sie, aus welcher gesetzlichen Grundlage es sich ergibt, dass ich so eine Entscheidung selbst treffen darf? Die Beantwortung würde mir sehr weiterhelfen. Vielen Dank nochmals!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. Mai 2014 | 10:19

Ich müsste erst mal wissen, und das war auch in meiner Antwort angesprochen, ob und inwieweit das mit Ihrer Ausbilderin abgesprochen war und auch der Unterrichtsinhalt

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER