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Schuldanerkenntis unterschrieben

14. September 2012 11:13 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


18:50

habe eine schuldanerkenntnis unterschrieben wo drinnen steht in welcher höhe ich meine schulden abbezahlen werde und wann sie abgezahlt sein sollen!
Ich habe bis heute die schulden in der bestimmte höhe abgezahlt, merke aber nun das ich es nicht mehr schaffe und würde gerne diese Schulden mit einem kleinen berag abzahlen!!!
Geht das denn noch, obwohl ich unterschrieben habe?
was kann passieren, wenn ich es mit einem kleinen betrag abzahle?
Danke für die Antwort im vorraus

14. September 2012 | 11:40

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

Sie haben zunächst die Schuld der Höhe nach anerkannt und mit dem Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen.

Wenn Sie diese nicht mehr einhalten können, sollten Sie mit dem Gläubiger sprechen und eine Reduzierung der Raten aushandeln.

Keinesfalls sollten Sie eigenmächtig die Zahlung reduzieren, da Ihnen ansonsten ggf. die Kündigung der Ratenzahlungsvereinbarung droht. Der Gläubiger könnte seine Restforderung dann gerichtlich geltend machen oder vielleicht sogar direkt zwangsvollstrecken, wenn Sie sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen haben.

Erklären Sie dem Gläubiger Ihre Situation und verhandeln Sie - eine andere Lösung gibt es nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 14. September 2012 | 15:34

Versuche Ihn schon seit längerer Zeit zu erreichen, aber seine Nummer ist auch nicht mehr aktuell!!!
Also selbst, wenn Er sagt nein eine kleine Rate möchte Er nicht, dann kann ich nichts weiter tun?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. September 2012 | 18:50

Ohne Zustimmung des Gläubigers werden Sie die Raten nicht reduzieren können, ohne die geschilderten Folgen befürchten zu müssen. Sie sollten also weiterhin versuchen, den Gläubiger zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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