Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In § 19 Abs. 2 UStG
heißt es: Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3 und 4) erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre. Sie kann nur mit Wirkung von Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf ist spätestens bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung des Kalenderjahres, für das er gelten soll, zu erklären.
Falls Sie dem Finanzamt gegenüber zu diesem Zeitpunkt ebenfalls die Anwendung der Kleinunternehmerregelung angezeigt haben, gilt also das Obige.
Sollten Sie, obwohl Sie dies dem Finanzamt so angezeigt haben, bei der Bank das Gegenteil bestätigt haben, wäre das wahrheitswidrig gewesen.
Falls Sie dem Finanzamt das nicht angezeigt haben, aber irrtümlich der Bank bei Vertragsschluss, so gehörte es zu Ihrer Willenserklärung und diese können Sie wegen Irrtums anfechten, wenn Sie sich verschrieben oder Ihrer Erklärung eine andere Bedeutung beigemessen haben.
Ich denke, soweit wird es aber nicht kommen müssen, denn wenn Sie den Irrtum bei der Bank anzeigen, wird diese die irrtümliche Eintragung ändern, zumal überhaupt keine böse Absicht dahinterstand. Die Bank entscheidet grundsätzlich außerdem nicht darüber, ob die Kleinunternehmerregelung Anwendung findet, sondern es wird vom Finanzamt geprüft. Die Bank kann allenfalls andere vertragliche Folgen an diese Eigenschaft knüpfen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Pilarski, Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 20.03.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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20.03.2013
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07:30
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Pilarski
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