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Schufaeintrag Abmahnungen nicht erhalten aufgrund von Wegzug

14. Februar 2022 11:28 |
Preis: 40,00 € |

Kredite


Beantwortet von


17:52

Hallo,

ich habe einen negativen Schufa Eintrag. Ich habe Ende 2016 für einen Laptop eine Ratenzahlung für 36 Monate abgeschlossen. Bin dann Mitte 2017 aus Deutschland weggezogen, aber meine Raten noch weiterhin bezahlt bis 2019, vermutlich weil ich mein deutsches Konto aufgelöst habe. Am 19.12.2019 hat das Inkassounternehmen bei der Schufa die offene Summe gemeldet (Ca 1/3 der Originalsumme).

Ich persönlich habe natürlich nie Abmahnungen erhalten, für einen korrekten Eintrag muss ich diese aber erhalten haben. Die Post ist aber zurück gekommen. Nun ist die Frage ob dieser Eintrag rechtens ist? Oder ob ich auf eine Falscheintragung plädieren kann, da keine Abmahnung erhalten?

Der Eintrag wurde am 19.11.2020 als uneinbringlich / unwirtschaftlich vermerkt. Das heißt er würde am 01.01.2025 gelöscht werden. Wenn ich ihn nun bezahle, würde er 3 Jahre nach meiner Zahlung gelöscht werden, also frühestens 14.02.2025.


Also gar kein Incentive für mich den Betrag zu zahlen, zudem aus den 400 Euro 2000 geworden sind.

Ich versuche mit dem Inkasso zu reden, dass sie einen Falscheintrag bei der Schufa melden und ich dafür die Summe bezahle. Macht das Sinn? Und ganz wichtig ist der Eintrach rechtens, also könnte ich notfalls anwaltlich dagegen vorgehen?

14. Februar 2022 | 12:09

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn Sie schreiben, am 19.12.2019 habe das Inkassounternehmen bei der Schufa die offene Summe gemeldet (Ca. 1/3 der Originalsumme), dürften nach meinem Verständnis noch Raten offen gewesen sein, sodass die Eintragung auch ohne Mahnung rechtens war, vgl. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 286 Abs. 2 Nr. 1 Verzug des Schuldners:
"
(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn

1.
für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist."

Wenn das anders sein sollte, melden Sie sich bei mir.

Wenn aber eine Ausgangssumme von 400,- € noch offen ist, sollte eine vorzeitige Löschung gegen sofortige Zahlung zulässig sein.
Das würde ich jetzt mit denen aushandeln.

Aber einen falschen Eintrag sehe ich erst einmal nicht.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 14. Februar 2022 | 15:08

Die letzte offene Rate wäre am 01.12.2019 fällig gewesen.

Der Kredit war eine 0% Finanzierung für einen Laptop.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. Februar 2022 | 17:52

Sehr geehrter Fragesteller,

danke für Ihre Klarstellung. Jedenfalls ist bei der Summe eine vorzeitige und auch sofortige Löschung möglich, selbst wenn Sie noch offen stand.

Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt

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