hätte eine Frage zu einem Schufa Eintrag der meines erachtens zu unrecht tituliert ist.
Der Sachverhalt ist folgender :
Im Jahre 2008 hatte ich bei der Deutschen Bank einen Dispositionsrahmen von € 8000,--
Die Bank hat mir diesen Rahmen gekündigt.
Sofort hatte ich € 5600,-- gezahlt.
Dann weiterhin vereinbart das die restlichen Raten mit Monatlich € 500,-- weiterbezahlt werden was ich auch weiterhin machte. Dann bezahlte ich anstatt 500,-- € 1000,-- und denn zweiten Monat nicht dann ließen sie mir denn Saldo Titulieren. Nun glaube ich nicht das hier ein unsauberes Verhalten meiner Seits vorliegt. Ich habe jetzt halt ein Saldo tituliert und hier ist eine 30 Jährige Verjährungsfrist? und die Black Box bei der Bank? Hat man hier Chancen was dagegen zu tun ich bin auch Rechtsschutzversichert privat.
aus Ihrer Frage ist nicht eindeutig erisichtlich, ob Sie sich gegen den Titel oder gegen die Schufa-Eintragung wehren wollen.
Soweit eine Forderung tituliert ist und entsprechende Fristen verstrichen sind, können Sie dagegen wohl nichts mehr tun.
Leider schreiben Sie zum Ablauf nichts.
Um sicher zu sein, ob es nicht doch noch möglichkeiten gibt, sollten Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nachfragen, ob in dieser Angelegenheit die anwaltlichen Kosten übernommen werden und mit allen Unterlagen einen Anwalt vor Ort aufsuchen.
Rechtskräftig festgestellte Absprüche verjähren in 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Ziffer 3 BGB
).
Bei der Schufa bleibt die Forderung bis zum dritten Jahr nach dem Jahr der Erledigung, d.h. Rückzahlung der Forderung gespeichert (§ 35 Abs. 2 Ziffer 4
Bundesdatenschutzgesetz [BDSG]).