Widerruf meiner Genehmigung zur Speicherung meiner Daten bei der Schufa.
Ich habe einen Vertrag zur Kontoeröffnung unterschrieben. Unter anderem wurde mir auch die Schufa-Klausel untergeschoben.
Das Konto wurde wegen Unregelmäßigkeiten von der Bank gekündigt. Der Schufa wurde eine Kontokündigung gemeldet. Diese bleibt 3 Jahre erhalten und ich habe nun überall bei jeder Kleinigkeit (Handy, Versandhaus, Anmieten von Wohnungen, VW-Leasing) Probleme.
Jemand sagte mir, was ein Anwalt ihm geraten hat: Ich könne die Genehmigung an die Bank zur Speicherung meiner Daten bei der Schufa widerrufen. Dann müsse die Schufa auch den Eintrag sofort löschen. Stimmt das so? Wenn nicht, wie kann ich die Genehmigung widerrufen, damit die Schufa den Eintrag sofort löschen muss?
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ein Widerruf der der Genehmigung der Speicherung wird meines Erachtens nicht viel Erfolg haben.
Wenn bei der Schufa nur der Bestand eines Kontos gespeichert gespeichert war, führt der Widerspruch tatsächlich zur Löschung.
Unter Umständen haben Sie aber einen Anspruch gegenüber der Bank, da diese eine grundsätzlich erforderliche Einzelfallabwägung nicht vorgenommen hat und ohne Berücksichtigung Ihrer Interessen die aufgetrenenen Unregelmäßigkeiten bzw. die Kündigung an die Schufa gemeldet hat. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe dürfen Daten an die Schufa nur weitergegeben werden, wenn die Zahlungsunfähigkeit- bzw. willigkeit des Schuldners im Einzelfall tatsächlich feststeht.
Je nach den genauen Umständen können Sie daher tatsächlich von der Bank verlangen, dass diese Ihre Mitteilung an die Schufa widerruft. Weitere Infomrationen inkl. einem Musteranschreiben finden Sie hier für z.B. bei der Verbraucherzentrale Bremen: http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/beratung/verbraucherrecht/probleme_schufa.html#s8
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.