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Schufa Infoscore und Co.

| 7. Oktober 2021 20:18 |
Preis: 50,00 € |

Datenschutzrecht


Beantwortet von

Hallo, ich wollte mein Haus renovieren und habe meinen Kreditwunsch einer Onlinebank abgelehnt bekommen. Diesen habe ich über Check24 angefragt. Der Mitarbeiter von Check24 sagte mir das es mehrere auskunftsgesellschaften ähnlich der Schufa gibt und ich mich dort hinwenden soll. In meiner Schufa ist kein Negativer Eintrag vorhanden.
Meine Fragen hierzu:
1. Dürfen infoscore und Co meine Daten speichern!
2. Durch meine Onlineaktivitäten habe ich hier und da bestimmt irgendwo zugestimmt das diese meine Daten speichern dürfen kann ich diese rückgängig machen?
3. darf ich eine Sofortige Löschung meiner Daten verlangen und die generelle speichern meiner daten verbieten?
Mit freundlichen Grüßen
Said-Saleh Mike

8. Oktober 2021 | 08:36

Antwort

von


(7)
Alttrachau 35
01139 Dresden
Tel: 0351-8026967
Web: https://www.ra-haensch.de
E-Mail:
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Datenspeicherung Ihrer personenbezogenen Daten ist zulässig, wenn Sie eingewilligt haben (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO - etwa auf Internetseiten oder im Zuge einer schriftlichen Datenübermittlung bei einer Kreditanfrage). Der Datenverarbeiter muss Ihre Einwilligung nachweisen (Art. 7 DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO), Sie müssen nur herausbekommen, wo Daten über Sie gespeichert sind.

Eine Datenspeicherung kann auch ohne Ihre Einwilligung zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen rechtmäßig sein, Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Soweit Auskunfteien Daten über Sie gespeichert haben, berufen diese sich meist auf diese Rechtsgrundlage.

In jedem Fall haben Sie gem. Art, 14 DSGVO ein Recht auf Auskunft über alle über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten und ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) und ggf. vollständige Löschung (Art. 17 DSGVO). Soweit die Daten nicht bei Ihnen selbst erhoben sind, haben Sie außerdem das Recht auf Auskunft, woher die über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten stammen (Art. 14 DSGVO). Darüber können Sie mögliche Datenquellen herausfinden.

Ein vorsorgliches Verbot der Speicherung personenbezogener Daten ist dagegen nicht möglich.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jens Hänsch

Bewertung des Fragestellers 12. Oktober 2021 | 21:51

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 12. Oktober 2021
4,6/5,0

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ANTWORT VON

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