Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Schufa-Eintrag Anschriftenermittlung

21. September 2006 21:13 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Insolvenzrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Anwältin!
Sehr geehrter Anwalt!

Vor kurzem habe ich eine Eigenauskunft eingeholt und musste leider feststellen, dass in der Schufaauskunft vom 01.09.06 der Eintrag "Anschriftenermittlung - Unbekannt verzogen" eingetragen ist. Angefragt hat eine Bank, bei der ich zum Zeitpunkt der Anschriftenermittlung (02.04.2001)ein Schuldensaldo von € 819,-- hatte. In der Anfrage der Bank an die Schufa, ist meine alte Adresse nicht korrekt geschrieben (Straße und Hausnummer stimmen nicht). Zum Zeitpunkt der Anfrage wohnte ich auch schon nicht mehr dort.

Da ich und meine Frau(z.Zt in Elternzeit) eine Eigentumswohnung kaufen und finanzieren wollen, ist so ein Schufaeintag sicher ein Grund für die Ablehnung einer Finanzierung, zumal ich der Hauptverdiener bin.

Meine Fragen:
Wie lange dauert die Löschung des Schufaeintrages, wenn das Saldo von mir Ausgelichen wurde?

Was muss ich tun, damit der Eintrag so schnell wie möglich gelöscht wird?

Führt dieser Eintrag zur Ablehnung der Finanzierung?

Ist es vorteilhaft, wenn ich diese Sache einem Anwalt übergebe um über den Anwalt eine Zahlungsvereinbarung mit Verzicht der Bank auf die Zinsen, zu erwirken?

Vielen Dank!

22. September 2006 | 09:19

Antwort

von


(243)
Wilhelmsstr. 3
55128 Mainz
Tel: 0 61 31 / 333 16 70
Web: https://www.ra-freisler.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

aufgrund des von Ihnen dargelegten Sachverhaltes und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Anfrage im Rahmen einer Erstberatung wie folgt:

Gem. § 35 Bundesdatenschutzgesetz haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Berichtigung, Löschung, Sperrung Ihrer Daten bei der Schufa. Diesen Anspruch haben Sie gegenüber der Schufa geltend zu machen.

Sobald eine Schuld von Ihnen getilgt wurde, bleibt der Eintrag nach Erledigung noch 3 Jahre in der Eigenauskunft stehen; jedoch ist ab Erledigung aus dem Eintrag ersichtlich, dass die Schuld getilgt wurde.

Ob ein Eintrag zu einer Finanzierungsablehnung führt, kann hier nicht beantwortet werden. Die Schufa ist nur ein Medium unter vielen, mit dem die Bank Ihre Kreditwürdigkeit einschätzen kann.

Vorliegend handelt es sich um einen Eintrag wegen Anschriftermittlung. Den Hintergrund dieser Anschriftermittlung sollten Sie bei der eintragenden Bank erfragen, da die Schufa sich jedenfalls vor einer Änderung mit der Bank in Verbindung setzen wird. Sollte es sich um einen Schreibfehler der Bank bei der Anschriftermittlung handeln, können Sie den Anspruch aus § 35 BDSG geltend machen. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie der Bank Ihre neue Anschrift nicht mitgeteilt haben.

Ob Sie hinsichtlich einer Zahlungsvereinbarung mit der Bank einen Anwalt einschalten, kann ich Ihnen hier ebenfalls nicht beantworten. Dies haben Sie unter Kostengesichtspunkten abzuwägen.

Ich hoffe, dass Ihre Fragen in meinen Ausführungen zufrieden stellend beantwortet wurden und Ihnen eine erste Orientierung gegeben werden konnte. Andernfalls darf ich Sie auf die Möglichkeit einer für Sie kostenlosen Nachfrage hinweisen. Sollten Sie die Wahrnehmung Ihrer Interessen wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen


Martin P. Freisler
Rechtsanwalt

http://www.ra-freisler.de
mail@ra-freisler.de


Rechtsanwalt Martin P. Freisler
Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht

ANTWORT VON

(243)

Wilhelmsstr. 3
55128 Mainz
Tel: 0 61 31 / 333 16 70
Web: https://www.ra-freisler.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Medizinrecht, Sozialrecht, Miet- und Pachtrecht, Fachanwalt Versicherungsrecht, Haftungsrecht der Ärzte
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER