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Schlampige Malerarbeit

26. November 2020 19:51 |
Preis: 50,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Ich habe ein Maler beauftragt. Der hat am 19.11.2020 mit der Arbeit angefangen hat. Vorher war er zur Besichtigung des Hauses und ich habe ihm gesagt was für Arbeit ich in meinem Haus haben will. Die Wände soll gespachtelt, geschliffen , grundiert und in weiß gestrichen werden.
Er gab mir ein Festpreis mit schleifen, grundieren und streichen sowie Risse und kleine Löcher bearbeiten für ca. 5000 Euro.
Bevor ich unterschrieben habe, habe ich ihm gefragt ob die Waendekanten nicht mit Acryl gespritzt wird , er wollte das vor Ort besprechen. Kam nicht dazu. Auf der unterschriebene Auftragsbestätigung wollte er 2 Abschläge bis 90% haben und Rest nach Fertigstellung. Ich fand diese komisch weil ich solche Vorgehensweise nicht kannte. Mitten in der Arbeit haben diese gesagt , die Zwischenwände müssen mit Acryl versehen werden, diese wurden extra Kosten. Da ich nicht anders konnte , weil diese mitten in der Arbeit stecken, habe ich zugestimmt. Sie haben mir ein Abschlagrechnung von ca. 4000Euro geschickt. Diese habe ich noch nicht beglichen. Ich war heute im Haus, die Wände sind nicht glatt, Betonboden zeigt überall Löcher. Ich habe den Maler gefragt, er meint er habe die Arbeit so aufgeführt wie ich es halt haben will und Betonboden zeigen halt nach Streichen einige Löcher. Ich bin empört, dass der Maler einfach macht, obwohl er wissen muss und beraten muss. Ist diese Auftragsbestätigung bindend mit der überhöhten Abschläge? Muss der Maler nicht auf meine Wünsche eingehen. Das Haus ist mit den Unebenheiten und Löcher nicht bewohnbar. Was kann ich machen?

26. November 2020 | 21:32

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie sollten den Maler zunächst schriftlich per Einwurf Einschreiben auffordern, bestehende Mängel abzustellen. Darüber hinaus ist es sehr unüblich, 90 % der Summe bereits zu bezahlen, obgleich die Arbeiten noch nicht einmal ansatzweise fertiggestellt sind. Streitig könnten die Acrylarbeiten sein. Die Beweislast für die weitere Beauftragung trägt der Maler. Sofern Sie also nichts unterschrieben haben sollten, muss er sich an dem ursprünglichen Festpreis auch festhalten lassen. Das wäre nur dann anders, wenn die Arbeiten grundsätzlich auch ohne Acryl durchzuführen gewesen wären.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 26. November 2020 | 22:26

Ich habe die Auftragsbestätigung unterschrieben, dass Abschläge bis zu 90% bezahlt werden. Habe ich was zu befürchten wenn ich der Abschlag von fast 4000 Euro, nicht ueberweist. Soll ich warten bis die Mängel geklärt ist bevor ich das Geld zahlt? Ist es rechtens , dass der Maler sagt, er macht das was besprochen ist obwohl er vor Ort , der Neubau angeschaut hat und alle andere die Vorschläge machte q2 auf q3 , erst dann streichen und er einfach auf q2 streicht , obwohl bekannt ist das man nicht auf q2 streicht und die Betonboden einfach so streicht. Schlimm ist das er ein erfahrener Maler ist mit ueber 35 J Erfahrung. Für die Actylarbeiten hatte ich über SMS bestätigt. Ich hatte ihm geschrieben, das ein Haus , das gerade gebaut wurde mit solch eine Arbeit nicht bewohnbar ist, und dass ich die Wände und Decken geglättet haben will bevor angestrichen wird. Wie soll sich mich verhalten , wenn er auf seine Rechnung besteht, obwohl ich sehr unzufrieden bin mit dem gesamten Mangel.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. November 2020 | 22:33

Sehr geehrter Fragesteller,

Solange noch Mängel bestehen, haben Sie auch ein Zurückhaltungsrecht. Insofern können Sie problemlos die weitere Zahlung auch verweigern.

Wenn Sie die zusätzlichen Acryl arbeiten bestätigt haben, auch per SMS, dann ist der Mehr-Auftrag auch gegeben. Sie brauchen dafür allerdings nichts zu bezahlen, solange die entsprechende Qualitätsstufe noch nicht hergestellt worden ist. Bis dahin können Sie auch sämtliche Zahlungen einstellen.

Sollte er sich dann weigern, könnten Sie den Vertrag kündigen. Sämtliche Mehrkosten könnten Sie dann diesem in Rechnung stellen.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder rechtliche Hilfe brauchen sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber gerne weitere kostenlose Nachfragen beantworte und unsere Kanzlei auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet oder auch erstattet werden, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

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