Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Schenkung unter Privatpersonen

20. November 2022 14:46 |
Preis: 48,00 € |

Kredite


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

A gewährt B, mit dem sie seit vielen Jahren befreundet ist, ein Darlehen. Darüber stellt B eine Empfangsquittung aus, übertitelt mit "Schuldschein".

Wenige Monate später stürzt die stark gehbehinderte A so schwer, dass sie in eine Klinik eingeliefert wird. Die erhoffte Heilung will sich nicht einstellen und A ahnt offenbar, dass sie nicht mehr nach Hause zurückkehren wird. Wohl deshalb erklärt sie B gegenüber persönlich, auf die Rückzahlung des Darlehens zu verzichten. Natürlich bat A die Quittung nicht in der Klinik dabei, verspricht aber, ihren Bruder, der Zugang zu ihrer Wohnung hat, zu informieren und ihn anzuweisen, die Empfangsquittung zu vernichten.

Beim nächsten Besuch in der Klinik wird B begleitet und A wiederholt die Schenkung sowie, dass ihr Bruder entsprechend informiert wurde. Wenige Monate danach verstirbt A, ohne jemals wieder nach Hause gekommen zu sein.

Nun, nach nahezu einem Jahr, kommt der Bruder als Alleinerbe von A auf B zu und fordert die Rückzahlung des Darlehens. Ist er im Recht oder gilt die mündlich ausgesprochene und unter Zeugen wiederholte Schenkung?

20. November 2022 | 15:34

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragensteller,

ein Schenkung unter Zeugen ist dem Grunde nach ausreichend in diesem Fall. Bedenken Sie aber, dass er in einem etwaigen Gerichtsverfahren zu einer Zeugenvernehmung kommen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger


ANTWORT VON

(2022)

Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht, Familienrecht, Erbrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Internationales Recht, Nachbarschaftsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER