Schenkung unter Privatpersonen
20. November 2022 14:46
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Preis:
48,00 €
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Beantwortet von
in unter 2 Stunden
A gewährt B, mit dem sie seit vielen Jahren befreundet ist, ein Darlehen. Darüber stellt B eine Empfangsquittung aus, übertitelt mit "Schuldschein".
Wenige Monate später stürzt die stark gehbehinderte A so schwer, dass sie in eine Klinik eingeliefert wird. Die erhoffte Heilung will sich nicht einstellen und A ahnt offenbar, dass sie nicht mehr nach Hause zurückkehren wird. Wohl deshalb erklärt sie B gegenüber persönlich, auf die Rückzahlung des Darlehens zu verzichten. Natürlich bat A die Quittung nicht in der Klinik dabei, verspricht aber, ihren Bruder, der Zugang zu ihrer Wohnung hat, zu informieren und ihn anzuweisen, die Empfangsquittung zu vernichten.
Beim nächsten Besuch in der Klinik wird B begleitet und A wiederholt die Schenkung sowie, dass ihr Bruder entsprechend informiert wurde. Wenige Monate danach verstirbt A, ohne jemals wieder nach Hause gekommen zu sein.
Nun, nach nahezu einem Jahr, kommt der Bruder als Alleinerbe von A auf B zu und fordert die Rückzahlung des Darlehens. Ist er im Recht oder gilt die mündlich ausgesprochene und unter Zeugen wiederholte Schenkung?