Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
für eine Anfechtung ist zu Lebezeiten grundsätzlich kein Raum, selbst wenn Ihre Mutter jetzt plötzlich versterben sollte ist eine Anfechtung nur dann möglich, wenn sich z.B. nachweisen ließe, dass Ihre Mutter bei Abgabe der Schenkungserklärung nicht mehr geschäftsfähig gewesen ist. Da aber der Notar bei Zweifeln gar keine Beurkundung vornehmen darf ist so ein Fall im Grunde ausgeschlossen.
Eine Zahlung können Ihre Geschwister nur gemäß § 2325 BGB verlangen, wenn Ihre Mutter innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung verstirbt oder das Wohnrecht so ausgestaltet ist, dass Ihre Mutter nach wie vor "Herr im Haus ist".
Zitat:§ 2325 Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen
(1) Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird.
(2) Eine verbrauchbare Sache kommt mit dem Werte in Ansatz, den sie zur Zeit der Schenkung hatte. Ein anderer Gegenstand kommt mit dem Werte in Ansatz, den er zur Zeit des Erbfalls hat; hatte er zur Zeit der Schenkung einen geringeren Wert, so wird nur dieser in Ansatz gebracht.
(3) Die Schenkung wird innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall in vollem Umfang, innerhalb jedes weiteren Jahres vor dem Erbfall um jeweils ein Zehntel weniger berücksichtigt. Sind zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes verstrichen, bleibt die Schenkung unberücksichtigt. Ist die Schenkung an den Ehegatten erfolgt, so beginnt die Frist nicht vor der Auflösung der Ehe.
Der Betrag, der gefordert werden darf mindert sich auch jedes Jahr um 10 %, siehe Absatz 3, weiterhin beträgt der Pflichtteil nur die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und es kann lediglich eine Geldzahlung gefordert werden.
Problematischer ist, dass die Rechtsprechung je nach Ausgestaltung des Wohnrechts oder eines Nießbrauchs den die 10-Jahres-Frist erst gar nicht beginnen lässt, wenn die schenkenden Eltern weiterhin alles entscheiden können und die Kinder die Immobilie faktisch gar nicht oder kaum nutzen können. Hier sollten Sie eventuell nochmals Rücksprache mit dem Notar halten ob dieser für Sie eine Gefahr sieht und den Vertrag ggf. entsprechend anpassen.
Ich hoffe damit Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen,
RA Fabian Fricke